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Thema: Bericht vom Krav Maga Street Defence Messer Seminar vom 10.01.09 in Essen

  1. #46
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    Zitat Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
    Die CE-Zerifizierung ist nicht nur für elekrische Produkte. Mein Fechthelm ist auch CE zertifiziert.
    ok, dann ziehe ich meine Aussage hiermit mal zurück - zumindest in Bezug auf die "elektromagnetische Verträglichkeit"

    Zitat Zitat von BenitoB. Beitrag anzeigen
    gibts eigentlich schon ne shock-axt? ich mein es gibt ja immer mehr angriffe mit äxten,macheten,katanas,zimmermannshämmern. wäre doch toll wenns für all das shock produkte gäbe
    Meinste mich?

    Spaß beiseite, tolle Geschäftsidee. Wie sieht's aus, wollen wir vllt nen Unternehmen gründen. Stelle mir die Aufteilung folgerndermaßen vor; DU kümmerst Dich um das Startkapital, die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb - ich caste die Mädels für die Promotion

    Gruß
    Axt
    Geändert von Axt (03-02-2009 um 13:47 Uhr)

  2. #47
    BenitoB. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Axt Beitrag anzeigen
    ok, dann ziehe ich meine Aussage hiermit mal zurück



    Meinste mich?

    Spaß beiseite, tolle Geschäftsidee. Wie sieht's aus, wollen wir vllt nen Unternehmen gründen. Stelle mir die Aufteilung folgerndermaßen vor; DU kümmerst Dich um das Startkapital, die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb - ich caste die Mädels für die Promotion

    Gruß
    Axt

    üb schon mal das casting,in dem du heute abend das nudelholz unter strom setzt und der liebsten ins händchen drückst

  3. #48
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    Zitat Zitat von BenitoB. Beitrag anzeigen
    üb schon mal das casting,in dem du heute abend das nudelholz unter strom setzt und der liebsten ins händchen drückst
    *hüstl* die Liebste muß von dem Casting mit den Bikini-Models nicht unbedingt was erfahren *räusper*

  4. #49
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    Das werde ich Ihr aber sagen müßen, sorry !

    Ihr plant hier was mit fremden Weibern und spannt mich nicht in Eure Zukunftsvisionen mit ein, tja leider, leider.

    Gruß Markus

  5. #50
    Sagrotan Gast

    Standard Shocknife

    @all...

    Mich wundert die doch sehr mangelhafte Fachkompetenz und die rechtlichen Ratespielchen (sogar von am Board anwesenden Polizeibeamten) in Bezug auf Shocknife.

    Shocknife wird momentan als Elektroschocker kategorisiert.:
    Somit sind Sie nach deutschem Waffenrecht VERBOTENE GEGENSTÄNDE und der Besitz ist strafbar!

    Ausnahmegenehmigung: Im Moment gilt noch eine Ausnahmegenehmigung, bis es der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB)möglich ist, ein Prüfverfahren für E-Schocker zu entwickeln.

    Zoll: Der Zoll nimmt bei diesen waffenrechtlichen Fragen eine Untergeordnete Rolle ein! Einzig und allein Zuständig ist das BKA!

    CE: Soweit mir bekannt, befindet sich Shocknife für Europa in der CE Zertifizierung! Ist aber noch nicht abgeschlossen.

    Wer darfs haben: Wenn überhaupt dann der Importeur, der ein Bedürfnis nachweisen kann d.h. er vertreibt die Messer an Behörden und hat da schon Bestellungen vorliegen (Ein SV Club hat kein Bedürfnis!!!)

    VORSICHT!!! Ich kann es mir nicht erklären warum (Wahrscheinlich weil ihr es cool findet) aber ich wäre sehr vorsichtig damit zu posten, dass ich Shocknifes aus den USA importiert habe... Ihr macht es den Behörden sehr einfach!!! Aber das ist nicht mein Problem...

    TIP: Warten bis die CE Zertifizierung durch ist und die Dinger dann LEGAL in Deutschland kaufen. Sind zwar etwas teurer (Aber beim Import zahlt ihr auch 19 % Steuer und 7 Zoll dazu und noch die Versandkosten!!!) aber dann habt ihr LEGALE Trainingsgeräte mit CE, zwei Jahren Granatie etc.

    Wenn die Firma, die die Messer hier in Deutschland vertreibt, diese ohne weiteres legal verkaufen könnte, wäre es doch kein Problem Sie zu kriegen oder...? Nur mein Gedanke...

    Gruß aus Wiesbaden.

  6. #51
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    Zitat Zitat von MarkusW. Beitrag anzeigen
    Ihr plant hier was mit fremden Weibern und spannt mich nicht in Eure Zukunftsvisionen mit ein, tja leider, leider.

    Gruß Markus
    Du könntest die Besetzungscouch festhalten, wenn Du magst

  7. #52
    Krav Maga Essen Gast

    Standard ...

    Leute leute, wenn ich das schon wieder alles lese

    "Wenn die Firma, die die Messer hier in Deutschland vertreibt, diese ohne weiteres legal verkaufen könnte, wäre es doch kein Problem Sie zu kriegen oder...?"

    Wir haben sie LEGAL erworben halt nur in den USA !

    Aber weiter, diese Firma dürfte ja dann Startseite sein Geschäftsführerin ist Frau Schaffrath, Herr Schaffrath ( User Kapap) ist hier im Board vertreten.
    Und da er selber bei einer Polizeibehörde tätig ist, müsste er doch dann wissen, das Shocknife momentan als Elektroschocker kategorisiert.:
    Und sind Sie nach deutschem Waffenrecht VERBOTENE GEGENSTÄNDE und der Besitz ist strafbar ist.

    Was ich nicht ganz glaube ;o)

    Es würde ja dann heißen das Kapap Germany verbotener weise über 1 Jahr schon Shocknife Seminare in Deutschland gibt ???
    Auch das kann ich mir nicht vorstellen, da ich Herrn Schaffrath kenne und ihn für einen fähigen Mann halte, der die Gesetze sehr gut kennt.

    Ich denke hierzu kann der User Kapap ( Herr Schaffrath) licht ins Dunkel bringen.

    Gruß aus Essen
    Geändert von Krav Maga Essen (03-02-2009 um 17:07 Uhr)

  8. #53
    ShantiX Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sagrotan Beitrag anzeigen
    @all...

    Mich wundert die doch sehr mangelhafte Fachkompetenz und die rechtlichen Ratespielchen (sogar von am Board anwesenden Polizeibeamten) in Bezug auf Shocknife.
    Sorry bei deinem Usernamen habe ich Probleme sachlich deinen post durchzulesen
    Wie kommt man denn auf sowas????

  9. #54
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    Zitat Zitat von Sagrotan Beitrag anzeigen
    @all...

    Mich wundert die doch sehr mangelhafte Fachkompetenz und die rechtlichen Ratespielchen (sogar von am Board anwesenden Polizeibeamten) in Bezug auf Shocknife.

    Shocknife wird momentan als Elektroschocker kategorisiert.:
    Somit sind Sie nach deutschem Waffenrecht VERBOTENE GEGENSTÄNDE und der Besitz ist strafbar!

    Ausnahmegenehmigung: Im Moment gilt noch eine Ausnahmegenehmigung, bis es der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB)möglich ist, ein Prüfverfahren für E-Schocker zu entwickeln.

    Zoll: Der Zoll nimmt bei diesen waffenrechtlichen Fragen eine Untergeordnete Rolle ein! Einzig und allein Zuständig ist das BKA!

    CE: Soweit mir bekannt, befindet sich Shocknife für Europa in der CE Zertifizierung! Ist aber noch nicht abgeschlossen.

    Wer darfs haben: Wenn überhaupt dann der Importeur, der ein Bedürfnis nachweisen kann d.h. er vertreibt die Messer an Behörden und hat da schon Bestellungen vorliegen (Ein SV Club hat kein Bedürfnis!!!)

    VORSICHT!!! Ich kann es mir nicht erklären warum (Wahrscheinlich weil ihr es cool findet) aber ich wäre sehr vorsichtig damit zu posten, dass ich Shocknifes aus den USA importiert habe... Ihr macht es den Behörden sehr einfach!!! Aber das ist nicht mein Problem...

    TIP: Warten bis die CE Zertifizierung durch ist und die Dinger dann LEGAL in Deutschland kaufen. Sind zwar etwas teurer (Aber beim Import zahlt ihr auch 19 % Steuer und 7 Zoll dazu und noch die Versandkosten!!!) aber dann habt ihr LEGALE Trainingsgeräte mit CE, zwei Jahren Granatie etc.

    Wenn die Firma, die die Messer hier in Deutschland vertreibt, diese ohne weiteres legal verkaufen könnte, wäre es doch kein Problem Sie zu kriegen oder...? Nur mein Gedanke...

    Gruß aus Wiesbaden.
    seit wann sind elektroschocker verbotene gegenstände???

  10. #55
    Vamacara Gast

    Standard

    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    seit wann sind elektroschocker verbotene gegenstände???
    Noch nicht gewusst?

    Deshalb kann man sie auch nirgendwo kaufen

    elektroschocker - Google-Suche

    Und:

    ---
    Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 des WaffG[3] verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach § 40 Abs. 4 WaffG[4] kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen. Eine solche Ausnahmegenehmigung wurde am 28. August 2003 erteilt. Sie war zunächst gültig bis zum 31. Dezember 2007. Die Gültigkeit wurde bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.[5] Da es bis heute keine Prüfungsvorschriften für ein amtliches Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt, sind Elektroschocker frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre

  11. #56
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    Talking

    Bin ich eigentlich der Einzige der sich fragt, ob Phaser und Laserschwerter CE-zugelassen sind???

  12. #57
    ALX! Gast

    Standard

    Wahrscheinlich wurden Elektroschocker mit Taser verwechselt

  13. #58
    ShantiX Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Axt Beitrag anzeigen
    Bin ich eigentlich der Einzige der sich fragt, ob Phaser und Laserschwerter CE-zugelassen sind???
    Laserschwert muß ich gleich mal kontrollieren, ob da was drauf steht

  14. #59
    DocDog Gast

    Standard

    Ich empfehle ganz allgemein folgende Links:

    Fragen und Antworten zum Waffenrecht

    oder

    Ausnahmegenehmigung für Elektroimpulsgeräte


    Noch die eine oder andere Ergänzung:

    Elektroschocker = Elektroimpulsgerät
    Taser = Distanz-Elektroimpulsgerät

    Entscheidendes Resümee:
    Bis zu diesem Zeitpunkt (31.12.2010) ist der Umgang mit Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen weiterhin zulässig.


    Somit momentan nix strafbar! Außerdem wird es, wenn der Zeitplan eingehalten wird, noch eine Übergangsregelung dazu geben.

    Also Micha, Dir auch weiterhin viel Spass mit dem Teil

    Ach ja: Der Zoll ist bei solchen Sachen ziemlich auf Zack und lässt sich nicht lumpen Im Zweifel wird dann etwas länger einbehalten und abgeklärt.

  15. #60
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    Ich sage mir immer: Im Zweifelsfall selber rausfinden ob etwas legal ist oder nicht.
    Andererseits finde ich es recht aussagekräftig wenn Auskunft über etwas auf aktuellen Webseiten von Behörden (hier: Polizei NRW) gegeben wird...

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