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Thema: Notwehr überschritten? Kurioser Verlauf eines Einbruchs in einen Kiosk

  1. #1
    Iron-Man Gast

    Standard Notwehr überschritten? Kurioser Verlauf eines Einbruchs in einen Kiosk

    Bremen (ots) - - Ort: Bremen-Findorff, Hemmstraße Zeit: 12.01.2009, 02.00 Uhr

    Nach einem Einbruch in einen Kiosk am gestrigen Morgen in der Hemmstraße stehen Ermittler vor der Aufgabe, sich mit dem zunächst Geschädigten auch als Täter zu beschäftigen. Gleichzeitig musste der Einbrecher als späteres Opfer eingestuft werden. Kurz: Ein Wache schiebender Kioskbesitzer überrascht einen Einbrecher, der ihn mit einem Messer bedroht. Der Kioskbesitzer schlägt den Einbrecher mit einer Bierflasche nieder, verprügelt ihn mit einer Metallstange und sperrt ihn in den Kofferraum eines PKW ein.

    In den Laden des 28 Jahre alten Kioskbesitzers war in der Vergangenheit bereits mehrfach eingebrochen worden. Daher übernachtete er in der Nacht von Sonntag auf Montag in seinem Kiosk, um Wache zu schieben. Kurz nach Mitternacht erschien dann auch der Einbrecher, warf dort mit einem Gullydeckel eine Scheibe ein und stieg in den Verkaufsraum. Durch die Geräusche war der "Wachmann" wach geworden und bemerkte im dunklen Verkaufsraum eine Gestalt, die er dann auch ansprach. Daraufhin soll der Einbrecher ein Messer gezogen haben. Zum Eigenschutz nahm der 28-Jährige eine Bierflasche und schlug sie dem Einbrecher auf den Kopf. Anschließend prügelte er mit einer Eisenstange auf ihn ein. Bevor der Einbrecher flüchten konnte, wurde er von dem Kioskbesitzer zunächst mit einer Eisenkette gefesselt und auf dem Gehweg sitzend an den Kiosk gekettet.

    Nach Angaben des 32 Jahre alten Einbrechers trank der Kioskbesitzer jetzt erst eine Tasse Kaffee und sperrte ihn dann nach 30 Minuten in den Kofferraum eines PKW ein. Er habe sich dann nach ca. zwei Stunden selbst aus dem Auto befreien können und sei nach Hause gegangen. Von dort informierte er dann die Polizei. Bei seiner ersten Schilderung gab er allerdings an, dass er vor dem Kiosk überfallen worden sei. Mittlerweile hatte auch der Kioskbesitzer die Polizei darüber informiert, dass er einen Einbrecher in die Flucht geschlagen habe. Dabei ließ er allerdings einige wesentliche Details weg.

    Der 32-Jährige wurde festgenommen, musste allerdings verletzungsbedingt zunächst in eine Klinik gebracht werden. Er hatte diverse blutende Platzwunden am Kopf und am Körper erlitten, die teilweise genäht werden mussten. Auch der Kioskbesitzer wurde festgenommen. Bei der Tatortarbeit wurden im Kiosk und auf dem Gehweg diverse Blutspuren festgestellt und gesichert. Auch die Bierflasche, eine Eisenstange, die Eisenkette und ein Messer konnten sichergestellt werden. In seiner Vernehmung gab der Einbrecher die Tat zu. Ansonsten weichen ihre Schilderungen erheblich voneinander ab. Die Ermittlungen gegen den Kioskbesitzer wegen Verdachts der Freiheitsberaubung und Notwehrüberschreitung sind noch nicht abgeschlossen. Beide Beteiligten wurden nach ihren Vernehmungen aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Verletzungsbedingt musste sich der 32-Jährige einer Gehhilfe bedienen. Er ist bereits erheblich in Erscheinung getreten. Der Kioskbesitzer bislang geringfügig.

    Die Ermittler fragen nach Zeugen, die am frühen Montagmorgen Beobachtungen am und im Bereich des Kiosk gemacht haben. Hinweise bitte an den Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 835-4488.

    Polizeipresse: Polizei Bremen - POL-HB: Nr.: 0028 - Kurioser Verlauf eines Einbruchs in einen Kiosk


    Tja, Pech für den Einbrecher. Mit sowas muss man halt rechnen wenn man Scheiße baut und das hat er! Vor allem nach dem Ziehen des Messers...

  2. #2
    enraged_Clown Gast

    Standard

    naja, da wird der kioskbesitzer zu recht noch ein bisschen ärger bekommen. da hatte nichts mehr mit notwehr zu tun. niederschlagen, messer abnehmen polizei rufen hätte genügt.

  3. #3
    Lutador-MT Gast

    Standard

    Kann ich dir nur zustimmen. Pech...

  4. #4
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    Standard

    da damit muss man rechnen.
    In Texas wäre der Einbrecher erschossen worden.

  5. #5
    Goshin Gast

    Standard

    .... habe kein Mitleid mit dem Einbrecher. Messer gezogen ( sollte es so gewesen sein) und die Konsequenzen zu spüren bekommen.

    Ja, ja, ja, ich weiß "Notwehrecht" und so.

    Einer wird halt wegen Einbruchs und Versuchter Körperverletzung dran kommen.

    Der andere wegen übertriebener SV und Freiheitsberaubung.

  6. #6
    shuuz Gast

    Standard

    Da hat der Kioskbesitzer in meinen Augen schon richtig gehandelt. Problematisch für ihn dass das die Justiz wahrscheinlich etwas anders sehen wird aber ich hätts genauso gemacht.

  7. #7
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    Standard

    naja, ins auto sperren hött er ihn ciht müsse

    aber den rest finde ich absolu gerechtfertigt!!!


    wärs nurein einbrecher gewese=> niederschlagen, festbindne, polizei rufen

    geht er mit'm messer auf einen los

    damit rechnen, dass ermti umbringen will=> unschädlich machen => mti metallstange verkloppen, bis er unschädlich aussieht, dan fesseln udn polizei rufen

  8. #8
    shuuz Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    naja, ins auto sperren hött er ihn ciht müsse
    Vielleicht hätte er im Kiosk ja gefroren...

  9. #9
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    Zitat Zitat von shuuz Beitrag anzeigen
    Vielleicht hätte er im Kiosk ja gefroren...
    stimmt

    naja, oder wenigstens dann direkt die polizei rufen, aber 2 stunden lang einsperren ist nicht die feine englische, ausser es war'n bequemer kofferaum

  10. #10
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    Standard

    Zitat Zitat von Iron-Man Beitrag anzeigen
    ....Durch die Geräusche war der "Wachmann" wach geworden und bemerkte im dunklen Verkaufsraum eine Gestalt, die er dann auch ansprach. Daraufhin soll der Einbrecher ein Messer gezogen haben. Zum Eigenschutz nahm der 28-Jährige eine Bierflasche und schlug sie dem Einbrecher auf den Kopf. Anschließend prügelte er mit einer Eisenstange auf ihn ein. Bevor der Einbrecher flüchten konnte, wurde er von dem Kioskbesitzer zunächst mit einer Eisenkette gefesselt...
    und umgehend die Polizei benachrichtigt. Dann wäre er mM im grünen Bereich Notwehr (eventuell aus Angst überzogene Notwehr) geblieben. Aber so wie geschildert wird er sich sicher auch vor Gericht zu verantworten haben und eine Strafe erhalten.

    Wut und Rachegefühle sind halt keine strafmildernden Umstände. Ich denke auch nicht das er richtig gehandelt hat. Nach dem Abwenden der Gefahr (ist spätestens gegeben wenn der Angreifer ruhig gestellt (angekettet) ist), ist die Notwehr beendet und umgehend die Polizei zu benachrichtigen.


    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  11. #11
    Exodus73 Gast

    Standard

    Also wenn bei mir einer durchs Fenster eingsteigen will und ich was zum Drauf schlagen habe dann bekommt der Typ auch eins übergebraten, egal ob Messer oder nicht...
    Allerdings glaub ich in diesem Fall wohl eher das der Kioskbesitzer einen Mega Hals hatte wegen der ganzen Einbrüche und sich jetzt mal rächen wollte...zumindest kling das ganz danach...

  12. #12
    Syekye Gast

    Standard

    Also für mich ist das auch überschrittene Notwehr, nachdem er ihn mit der Bierflasche niedergehauen hat und den Ausgeknockt hat, hätte man aufhören sollen und die Polizei rufen. Ab dem Moment war es klar ne übeschrittene Notwehr!

  13. #13
    ilyo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Syekye Beitrag anzeigen
    Also für mich ist das auch überschrittene Notwehr, nachdem er ihn mit der Bierflasche niedergehauen hat und den Ausgeknockt hat, hätte man aufhören sollen und die Polizei rufen. Ab dem Moment war es klar ne übeschrittene Notwehr!
    Und genau das ist KEINE überschrittene Notwehr iSd 33!
    Wer die zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet, wird nicht durch 33 erfasst!
    Hört bitte bitte auf mit solchen Halbwahrheiten.
    Die asthenischen Affekte, die man für den Exzess braucht, bekommt man ohnehin nicht hin bei einem Täter, der geistesgegenwärtig genug ist, eine Flasche zu ergreifen, dann eine Eisenstange zu nehmen, dann den Einbrecher zu fesseln und sich dann nen Kaffee zu machen.

  14. #14
    captainplanet Gast

    Standard

    Deutet das Einsperren ins Auto nicht vielleicht irgendwie darauf hin daß er Angst hatte zu weit gegangen zu sein um die Polizei rufen zu können und die Absicht hatte später mit ihm und einer Schaufel in den Wald zu fahren?

  15. #15
    Goshin Gast

    Standard

    Zitat Zitat von captainplanet Beitrag anzeigen
    Deutet das Einsperren ins Auto nicht vielleicht irgendwie darauf hin daß er Angst hatte zu weit gegangen zu sein um die Polizei rufen zu können und die Absicht hatte später mit ihm und einer Schaufel in den Wald zu fahren?

    ....neee, das war eine erzieherische Maßnahme……

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