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Thema: Videolinks ok oder nicht ?

  1. #1
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    Standard Videolinks ok oder nicht ?

    Hallo zusammen,

    leider kommt es immer wieder vor, dass User Direktlinks auf urherberrechtlich geschütztes Material setzten.

    Das geht leider nicht und wir müssen als "böse" Mod´s hier editieren und Punkte vergeben. Egal ob das bei youtube oder dailymotion oder sonst wie läuft...

    Dabei sind wir genauso an Bildmaterial interessiert wie alle anderen auch

    Also, im Zweifel die Links ändern h**p.//www.... oder wewewe... usw.

    Gruß Oliver
    Geändert von snowtear (26-01-2009 um 13:53 Uhr)

  2. #2
    Kudos Gast

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    Kannst Du mir erklären, warum sich die Gesetzeslage dadurch ändert? Geht ihr davon aus, dass die Hosting-Anbieter den Urhebern den Referrer weitergeben und geht es somit mehr um die Verfolgbarkeit als um die Legalität? Wenn ich davon ausgehe, dass kein Urheberrecht verletzt wird, darf ich dann hier "Direktlinks" posten?

    Irgendwie ist das auch Augenwischerei: ich weiß, dass ich auf illegalen Content verlinken möchte, deshalb mache ich es etwas unauffälliger

    Hattet ihr schon mal "Probleme" mit "Direktlinks"? Welcher Art?

  3. #3
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    Hi,
    ob und wie sich die Gesetzteslage ändert weiß ich nicht ==> ABER wir wollen es nicht darauf ankommen lassen. Rechtlich kann ich das nicht argumentieren, da gibt es sicherlich andere, die da besser Bescheid wissen.

    Alles was z.B, von der UFC per PPV oder download zu sehen & zu kaufen ist ist urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Länder noch Rechteinhaber die diese Rechte weiterverwerten.

    Wir wollen und dürfen da keinen Stress riskieren.

    Weitere Infos´dazu könnte ggf. Frank geben.

    Gruß Oliver

  4. #4
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    Das ist eine Haftungsfrage und keine weitere Diskussionsgrundlage. Bitte einfach daran halten, danke.

    Grüsse
    Frank Burczynski

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    http://www.jkdberlin.de

  5. #5
    Kudos Gast

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    Sorry, dass ich gefragt habe, aber da ich beruflich auch mit ähnlichen Fragestellungen öfters mal konfrontiert werde, wollte ich nur wissen ob sich euer Wunsch, den ich natürlich befolgen werde, auch auf einer juristischen Basis begründet ist oder ob es nur "gefühlsmäßig besser" ist. Selbstverständlich reicht auch Letzteres zur Äußerung und Durchsetzung eures Wunsches hier in diesem Forum vollständig aus, allerdings kann ich mich bei meinem Kunden auch leider nicht darauf beziehen, dass snowtear aus dem KKB, "ein bisschen unkenntlich" gemachte Links toleriert und sie deswegen juristisch unbedenklich sind.

    Meine aktuelle, persönliche Meinung ist nämlich, dass die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, weder durch eine generelle Haftungsausschlussklausel noch durch eine "Deaktivierung" der Link-Funktionalität legitim wird. Da ihr aber letzteres toleriert, scheint ihr der Ansicht zu sein, weniger haftbar für umschriebene Links zu sein, da hätte mich interessiert ob das begründbar ist. Mich hätte nur die Antwort auf die Haftungsfrage interessiert, euren Wunsch zu diskutieren oder in Frage zu stellen hatte ich nicht vor - falls das so rübergekommen sein sollte. Besser aber ich stelle meine Fragen in einem Jura-Forum.

  6. #6
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    Oder per PN.

    Closed.

    Grüsse
    Frank Burczynski

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  7. #7
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    Oder doch einfach mal für alle:

    Das ist eine URL: wewewe.jkdberlin.de
    Das ist ein Link: IMAG e.V. Berlin und J.A.B. JKD Akademie Berlin

    für das Verlinken kann man als Webseitenbetreiber (oder Foreninhaber) unter Umständen haftbar gemacht werden, nicht nach TDG nach einer Entscheidung des BGHs, aber nach straf- oder zivilrechtlichen Bestimmungen.

    Für das Nennen einer URL (bisher) nicht.

    Grüsse
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
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  8. #8
    Lars88 Gast

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    Man kann lt. BGB/TDG für beides nicht strafbar gemacht werden, selbst in Amerika wo die Gesetze am härtesten sind kann man es nicht sofern man einen Haftungsausschluss für Links drauf hat, das kann man auch in einem Urteil des Landgerichts Hamburg nachlesen das Ende letzten Jahres gefällt wurde.

  9. #9
    Kudos Gast

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    Zitat Zitat von Lars88 Beitrag anzeigen
    Man kann lt. BGB/TDG für beides nicht strafbar gemacht werden, selbst in Amerika wo die Gesetze am härtesten sind kann man es nicht sofern man einen Haftungsausschluss für Links drauf hat, das kann man auch in einem Urteil des Landgerichts Hamburg nachlesen das Ende letzten Jahres gefällt wurde.
    Kannst Du mir bitte die exakte Textstelle in dem Urteil nennen, dass Deine Behauptung belegt? Ich (und noch ein paar andere Menschen) bin der Ansicht, dass nirgends in diesem Urteil steht, dass man aus der Haftung genommen wird, wenn man diesen Pseudo-Ausschluss anbringt. Keine professionelle Seite (auch das KKB nicht!) veröffentlichen diesen Disclaimer, weil er nur imho nur davon zeugt, dass man das Urteil entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Siehe z.B. auch hier Das Mrchen vom Link-Urteil, Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 85/98, Subotnik: Disclaimer u.v.a.


    @jkdberlin
    Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, auf mein Anliegen nochmal einzugehen. BTW: Dein Beispiel für eine URL ist technisch betrachtet falsch. Ich will hier auch gar nicht auf den Unterschied zwischen Link und URL eingehen, prinzipiell muss jeder Link auch ein URI, der eine URL sein kann, enthalten.

    Allein die Tatsache, dass es noch keinen Fall gibt in dem jemand für das Nennen von einer URL für den Zugang zu <schlimmster vorstellbarer illegaler content> verurteilt worden ist, macht es ja nicht legal. Leider gibt's im Netz noch teilweise Rechtsunsicherheit, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass wenn ich "eine Möglichkeit aufzeige", wie man an illegalen Content herankomme, nicht dafür belangt werden kann, nur weil ich es dem User etwas schwerer gemacht habe. Selbstverständlich wünsche ich euch, dass ihr keine Probleme bekommt und mit eurer Strategie auf der sicheren Seite seid.

    Nachtrag: Wenn man eine URL abdruckt, z.B. in einer Computerzeitschrift, ist es technisch gesehen kein Link mehr, trotzdem haben dafür bereits manche Verlage/Zeitschriften (z.B. die c't) Ärger bekommen.
    Geändert von Kudos (26-01-2009 um 19:04 Uhr) Grund: Ergänzung

  10. #10
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    Also, zum ersten: Das BGB behandelt gar kein Strafrecht, sondern Zivilrecht, schon daher ist der Satz "Man kann lt. BGB/TDG für beides nicht strafbar gemacht werden" falsch...haftbar wird man gemacht.

    Die technische Unterscheidung zwischen Link und URL wurde nach dem BGH-Urteil von 2004 ausgelegt.

    Der Disclaimer bringt gar nichts, im Gegenteil, nach augenblicklicher Rechtsmeinung geht man sogar davon aus, dass wenn jemand einen allgemeinen Disclaimer bringt er mit Problemen bei den Links rechnet. Unser Disclaimer in der Linkliste z.B. isr der von e-recht24 und wird bisher als beste Alternative empfohlen.

    Die Problematik wird ganz gut hier beleuchtet:
    Linkhaftung: Haftung für verlinkte Seiten » eRecht24.de - Internetrecht vom Rechtsanwalt, Rechtsberatung - Anwalt

    Da heißt es u.a.:
    "Für eigene Inhalte haftet der Anbieter gem. § 8 TDG voll und nach den allgemeinen Gesetzen.
    Für fremde Inhalte, die zur Nutzung bereitgehalten werden, kommt eine Haftung nur dann in Betracht, wenn der Betreiber positive Kenntnis von den fremden Inhalten hat, § 11 TDG.
    Für fremde Inhalte, zu denen lediglich der Zugang vermittelt wird, ist der Anbieter gem. § 9 TDG nicht haftbar zu machen.

    Hochgradig umstritten war jedoch, in welche dieser Gruppen ein Link einzuordnen war. Das Gesetz trifft dazu nämlich keine Aussage. Diese Frage wurde von verschiedenen Gerichten unterschiedlich, teilweise entgegengesetzt beantwortet.
    "

    Ein direkter Link, der durch Draufklicken den Inhalt öffnet, wird grösstenteils als Bereithaltung zur Nutzung angesehen, das bloße Nennen eines Links und Verfremden, so dass es halt nicht reicht, dort draufzuklicken, wird eher als Zugang angesehen. Aber Vorsicht: unterschiedliche Gerichte...rechtliche Grauzone...

    Die zu überdenkende Alternative wäre, dass wir die Nennung aller Links grundsätzlich im KKB untersagen. Dann könnten solche Dinge nur noch per PN ausgetauscht werden. Das würde aus "eDonkey-Links": LG Hamburg, Beschluss vom 15.7.2005, 308 O 378/05 folgen. (findest du hier: Linkhaftung - Entscheidungen Deutschland ; ist zwar eine AT-Site, es geht aber um deutsche Urteile bzw. Urteile in D.)
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
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