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Thema: Frage zur Notwehr: Was versteht man unter verletzter Ehre?

  1. #1
    SethGecko Gast

    Standard Frage zur Notwehr: Was versteht man unter verletzter Ehre?

    Ich habe eine Frage zur Notwehr.

    §34StGB Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswiedrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen... den Rest haben wir hier im Forum genug oft gelesen.

    Nun meine Frage: Was genau versteht man unter Gefahr für Ehre? Könnt ihr mir ein paar Beispiele geben?

  2. #2
    Thyura Gast

    Standard

    Na, zum Beispiel, wenn dir einer sagt, du sollst dich auf offener Straße nackt ausziehen und ihm die Stiefel lecken...

  3. #3
    Nino Gast

    Standard

    Das ist doch eher eine höchst erotische Aufforderung , als eine Ehreverletzung.
    Das stammt wohl aus etwas älterer Zeit, als man sich wegen Verletzung der Ehre(beschmutzen des Familienansehens oder das) noch duelliert hat...wer weiss...

  4. #4
    ono Gast

    Wink Ehre ?

    Das mit der Ehere ist so ne sache.........
    Hab´s schon mal unter "Verantwortung gepostet:

    Was juckt es Deuschte Eiche wen die Sau sich dran kratzt ?

    Ich mach mir kein Kopf wenn mich einer Verbalbillig anmacht. Sorry ohne Tätlichkeit keine gegenwehr.

    Wenn Dir einer gegen den kotflügel von einem Neuwagen tritt, der deinem Nachbarn gehört und du nicht weißt wer der Täter ist, kannste Ihn wegen Sachbeschädigung auf Frischer Tat vorläufig festnehmen, Festhalten und Anzeige erstatten (Ohne Ihn ins Krankenhaus zu schicken)

    Achtung, wenn Du weißt wer das ist, darfst Du aber schon nicht mehr vorläfig festnehmen, dann bist Du Zeuge im Falle einer Anzeige.

    Präventiv @ **********, das ist eben auch so eine Sache, die viele nicht wissen, und die "sog. fehlurteilsstatistik nach oben ziehen.
    :-)

    Cu Ono

  5. #5
    SethGecko Gast

    Standard

    nun ja ich sehe es nun so: Was ist wenn einer z.B. dich in schlimmster Weise verbal vor vielen Leuten fertigmacht, dann könnte man sich ja normalerweise nach dem Gesetz wehren (körperlich) . Nach §34StGB dürfte man das ja eigentlich. Ich selber kann das aber irgendwie nicht glauben. Das man jemanden eine reinhauen kann weil der ihn beleidigt. Ist zwar ne schöne Sache aber vor Gericht? Mich interessiert wo der Grenzwert ist. Ist Hurensohn schon eine Verletzung der Ehre (nur als Beispiel jetzt)???

  6. #6
    Harrington Gast

    Standard

    Hi,weiß Ich nicht so genau,auf jeden fall rechtfertigt es nicht das Du deshalb einen umhauen kannst wie Dir beliebt..

    Aber Ich habe schon davon gehört,das ein Ausländer als Hurensohn bezeichnet wurde,er daraufhin den Mann der das zu Ihm gesagt hat extrem geplättet hat und er daraufhin später vor Gericht mildener umstände bekommen hat da das gericht Ihm nen ,,Südländerbonus zugesprochen hat.

    Die haben argumentiert,das es einer Todesbeleidigung gleichkommt in dessen Herkunftsland.(Türkiye)

    Und das stimmt wohl auch,aber Du wirst dieses nicht zugesprochen bekommen


    Greetinxxx...

  7. #7
    nica Gast

    Standard

    Ich glaube dass das, was Thyura gesagt hat, noch am nächsten ran kommt. Wenn dich jemand nur verbal beleidigt, darfst du ihn jedenfalls nicht schlagen. Kannst ihn nachher zwar Anzeigen (wegen Beleidigung oder so) aber die Situation ist ja nicht bedrohlich.
    Aber es kommt ja wirklich vor, das Leute, nur um andere zu demütigen (was ja an die Ehre geht) dazu auffordern sich auszuziehen oder was Eckliges zu essen. Das ist dann Bedrohlich, weil dahinter ja wahrscheinlich Gewalt steht.

  8. #8
    SethGecko Gast

    Post

    Original geschrieben von Zeroboy
    Hi,weiß Ich nicht so genau,auf jeden fall rechtfertigt es nicht das Du deshalb einen umhauen kannst wie Dir beliebt...
    Das will ich auch nicht. Nur das es keine Missverständnisse gibt.
    Ich denke auch das man jemanden nicht schlagen darf weil ihm einen Ausdruck gesagt hat. Aber mich würde gerne der Grenzwert interessieren. Wann man zuschlagen darf was z.B Nica gesagt hat.

  9. #9
    BigBen1 Gast

    Standard

    Moin,

    Ich meine, dass es noch einen anderen Gesetzestext gibt, wo die Notwehrüberschreitung genauer definiert wird. Ich meine es wäre Notwehr Exzeß, bin mir aber nicht sicher. Jedenfalls wird gesagt, dass eine Überschreitung der erforderlichen Verteidigung rechtswidrig ist (sofern der Verteidiger nicht aus Furcht, Verwirrung oder Schrecken handelt). Ich meine es wäre eine Überschreitung, einem eine zu ballern, nur weil er böse Worte sagt.
    Es gibt auch noch eine andere Auslegung (nachzulesen auf www.djjr.de unter dem link Notwehr), die besagt, dass nur ein gegenwärtiger Angriff abgewehrt werden darf, und somit nur gehandelt werden darf, wenn die Beleidigung grade ausgesprochen wird.

    Gruß
    BigBen1

    p.s.: ist denn bei 501 User kein Anwalt dabei???

  10. #10
    Schlappen Gast

    Cool

    Salve, was Thyura, das würdest du machen, komm sofort her, lass uns einen klar machen. Der Begriff verletzte Ehre, wurde von Leuten erfunden, die kein ehrliches Wort vertragen und immer einen Vorwand brauchen, um ihre geistigen Schwächen und Unzulänglichkeiten mit Gewalt zu überspielen, also eine pure Ausrede, um sich gegenüber anderen in den Vordergrund zu drängen und sich durch Gewalt hervor zu tun, sonst nix, findet man häufig bei Leuten, die vor Minderwertigkeitskomplexen strotzen und sich nicht richtig artikulieren können.
    so long
    Geändert von Schlappen (09-01-2002 um 21:31 Uhr)

  11. #11
    Alex! Gast

    Standard

    das wird's wohl sein, hast es mal wieder auf den Punkt gebracht

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