Ich habe eine Frage zur Notwehr.
§34StGB Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswiedrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen... den Rest haben wir hier im Forum genug oft gelesen.
Nun meine Frage: Was genau versteht man unter Gefahr für Ehre? Könnt ihr mir ein paar Beispiele geben?