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Thema: Training mit Minderjährigen?

  1. #1
    redrat Gast

    Standard Training mit Minderjährigen?

    Huhu,

    eine Bekannte (16 Jahre) hat angefragt, ob sie bei unserem Training mitmachen kann (freie Gruppe, kein Verein). Meine Frage ist, ob es da besondere Sachen zu beachten gibt, rechtlich wie auch biologisch (da der Körper wahrscheinlich noch nicht voll entwickelt ist und empfindlicher als ein erwachsener Körper ist).

    Folgende Fragen:

    - In welchem Zusammenhang ist die Einverständnisserklärung der Eltern zu sehen? Das gilt doch nur mit dem Vereinsrecht, oder? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich hier abzusichern? Als Erwachsener Mensch gibt man ja sein Einverständniss quasi durch die Teilnahme.

    - Ist Sparring mit normaler Kraft in Ordnung, oder gibt es in dem Alter besondere Verletzungsrisiken, auf die Rücksicht genommen muss? (Schutzkleidung ist natürlich Pflicht)

    - Fällt eine gepolsterte Schlagstockattrappe unter das Waffenrecht und dürfte somit rechtlich definitiv nicht in ihre Hände fallen oder gibt es sonstige Geschichten, die ein Entwaffnungstraining mit Attrappen verbieten? Ich weiß, dass (fast) alle Krav Maga Schulen Training erst für ü18-Jährige anbieten, aus welchem Grund?

    Psychisch ist sie auf jeden Fall stärker als manch 18-Jährige/r. Von daher glaube ich, dass es diesbezüglich wenig zu beachten gibt.

    Ich danke im voraus für alle Antworten,
    redrat.

  2. #2
    Registrierungsdatum
    24.06.2007
    Ort
    3. ebene 2.tür links
    Alter
    43
    Beiträge
    5.264

    Standard

    du brauchst die einverständniserklärung der eltern
    safety sticks fallen nicht unters waffenrecht. gibts keine probleme mit.
    mit 16 ist der körper normalerweise fast voll ausgebildet. sparringshhärte entscheidet also mehr ihre konstitution als ihr alter.

  3. #3
    redrat Gast

    Standard

    Schönen Dank für die Antwort.

    Gruß,
    redrat.

  4. #4
    Helmut Gensler Gast

    Standard

    Ich würde mich schlau machen, wie es geregelt ist, wenn es doch zu einem Unfall mit Arztbesuch kommen sollte. Die eigene rechtliche Absicherung ist mir da schon wichtig.

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