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Thema: 3-Glieder-Stab

  1. #1
    tim123 Gast

    Standard 3-Glieder-Stab

    hallo!

    weiß einer von euch, ob der Drei-Glieder-Stab (3-Section-Staff) in Deutschland richtig verboten ist oder nur "nicht gern gesehen wir"?!

  2. #2
    ichi Gast

    Standard

    Ist richtig verboten ...

  3. #3
    Registrierungsdatum
    12.02.2002
    Beiträge
    977

    Standard Verboten ...

    Ich meine nicht, dass der verboten ist. Ich kenne auch mehrere Läden, wo die verkauft werden.

    Nunchaku - die sog. "Würgehölzer" - ist verboten.

    Warum meinst du, dass der 3-teilige verboten ist?

  4. #4
    Bruce1962 Gast

    Standard

    @ Tim123

    Welche Waffen verboten sind ist in § 40 WaffG geregelt. Eine Auflistung befindet sich in Anlage 2 Abschnitt 1 zum Waffengesetz.

    In der Anlage ist unter Punkt 1.3.8. folgendes angeführt:

    >Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z.B. Nun-Chakus)<

    Der Gesetzgeber hält also Nun-Chakus immer noch für Würgeinstrumente.
    Der Drei-Glieder-Stab ist im Waffengesetz nicht ausdrücklich genannt. Der Nun-Chaku wurde aber anders als im alten Waffenrecht nur als Beispiel angeführt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass auch ähnliche Geräte verboten
    sind.

    Soweit er also nicht größer ist als ein Nun-Chaku (also die Kette etc. nur durch einen weiteren Stab ersetzt wird) ist er mit Sicherheit verboten. Ein solches Gerät habe ich kürzlich auf einer amerikanischen HP gesehen.

    Die sehr großen Drei-Glieder-Stäbe, die z.B. im Mantis Kung Fu eingesetzt werden, eignen sich aufgrund der Abmessungen nicht mehr unbedingt zum Würgen.
    Sie müssten deshalb erlaubt sein.


    Gruß

    Bruce1962
    Geändert von Bruce1962 (21-06-2003 um 06:00 Uhr)

  5. #5
    MantisBonn Gast

    Standard

    Hallo,

    @Lino

    Wo sind denn die Geschäfte?
    Das wäre ja geil!!!

    Danke, MantisBonn.

  6. #6
    Registrierungsdatum
    12.02.2002
    Beiträge
    977

    Standard

    Unterschiedliche Asia-Supermärkte und -Geschenkeläden in der Hamburger Innenstadt z.B.

    Ich tippe, dass Asia Sport in der Schanzenstr. die Dinger auch führt.

  7. #7
    tim123 Gast

    Standard

    jo vielen dank für die vielen antworten!!!

    aber - vielleicht speziell Bruce - wißt ihr was für strafen einen erwarten, der damit erwischt wird ? geld, haft, oder nur ein grimmiger blick ?

  8. #8
    Bruce1962 Gast

    Standard

    @ Tim123

    Laut § 52 Abs. 3, Nr.1 WaffG - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

    Grimmiger Blick scheidet von Seiten der Polizei leider aus. Bei Straftaten besteht Strafverfolgungszwang.
    Der mitgeführte Gegenstand wird übrigens eingezogen.


    Gruß

    Bruce1962
    Geändert von Bruce1962 (23-06-2003 um 07:14 Uhr)

  9. #9
    tim123 Gast

    Standard

    was würde denn passieren, wenn man sich vom Ausland einen 3-Glieder-Stab schicken lassen würde?

    quasi in nem shop in Hong Kong oder USA bestellen und das Teil rüberschicken?

  10. #10
    Bruce1962 Gast

    Standard

    @ Tim123

    ...so etwa das gleiche. Ist dann auch verboten, fällt unter Beschaffung.

  11. #11
    cryphos Gast

    Standard

    Kinners,
    Waffen sind kein Spielzeug.
    Vor allem Polizisaten sehen das so.
    Ich trage z.B. privat immer ein Messer bei mir, meist Taschenmesser mit einer recht langen Klinge, die ausgeklappt arretiert, weil ich aus einer Gegend mit viel Wald und Bergen komme und dort ein solches Messer immer ein gutes Werkzeug ist, weches man öfter mal benötigt. Und die kline muss arretiern, damit ich mir nichts elber die Finger absäble wenn sich dei Klinge irgenwo verklemmt und ich daran dann ziehe.
    Und für was andere sals für solche wecke benutze ich mein Messer auch nicht.
    Doch wenn ich irgendwo in Handgreiflichkeiten verwickelt werde achte ich immer peinlichst darauf, dass mein Messer unaufgfällig verschwindet. Denn obwohl das Dind hochgradig legal ist und ich es nicht mal einsetze sondern nur zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit mit trug bekäme ich im Falle, dass dieses Wekzeug bei mir gefunden wird, massive Probleme mit der Polizei.
    Statt einfacher Notwehr/Nothilfe gilt die Selbstverteidigung dann gelich (und bei einem kampfsportler gleich 2 mal) als Notwehr mit übetriebennen Mitteln, wenn man Glück hat und als bewaffente Körperverletzung, bzw. Mordversuch im Affekt im schlimmsten Falle.

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