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Thema: Pistole

  1. #1
    Cobaa Gast

    Lightbulb Pistole

    Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland"
    lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde. Soweit ich weiß ist die eh nicht Schussbereit da dort i.wie was net klappt.

    Doch meine Frage ist es darf er die eig so tragen ?
    Würde mich eig. mal interresieren hatte schon mal gegoggelt aber nicht was gefunden. Vielleicht kennt sich einer von euch ja damit aus.

    //Edit

    Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann
    Geändert von Cobaa (25-05-2009 um 17:10 Uhr)

  2. #2
    Registrierungsdatum
    15.01.2004
    Ort
    Land der tausend Hügel
    Alter
    53
    Beiträge
    19.334

    Standard

    Nur mit "Kleinem Waffenschein".
    But if they tell you that I've lost my mind
    Baby it's not gone just a little hard to find

  3. #3
    Cobaa Gast

    Standard

    Sagen wir es so, er ist 17 da wird er den Schein wohl nicht haben. Schätze mal Illegal richtig?

  4. #4
    AsemC Gast

    Standard

    also ich hab immer ne ak47 dabei aber die patronen in einer seperaten tasche.
    darf ich das???

  5. #5
    Psychodad Gast

    Standard

    Abgesehen davon kann das mächtig nach hinten losgehen, wenn er damit an die falschen Leute gerät!

  6. #6
    STCH Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Cobaa Beitrag anzeigen
    Sagen wir es so, er ist 17 da wird er den Schein wohl nicht haben. Schätze mal Illegal richtig?
    Ja.

  7. #7
    enraged_Clown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Cobaa Beitrag anzeigen
    Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland"
    lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde. Soweit ich weiß ist die eh nicht Schussbereit da dort i.wie was net klappt.

    Doch meine Frage ist es darf er die eig so tragen ?
    Würde mich eig. mal interresieren hatte schon mal gegoggelt aber nicht was gefunden. Vielleicht kennt sich einer von euch ja damit aus.

    //Edit

    Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann
    cool, und was macht er im ernstfall? will er sie dann seinem aggressor über den schädel ziehen. das wäre die einzige möglichkeit die ich sehe das ding wenigsten entfernt zewckmässig noch einzusetzen. aber ich stelle fest wir befinden uns in einem evolutionären rückwärtsgang.

  8. #8
    Hunter_Joe Gast

    Standard

    wenn doch selbst softairs verboten sind..........

  9. #9
    skranka Gast

    Standard

    Wenn es eine echte Pistole ist und keine Schreckschusswaffe, dann stellt das Führen der Waffe ein Verbrechenstatbestand mit mindesfreiheitsstrafe von einem Jahr.

    Also ganz schön gefährlich was er da macht bei unseren Waffengesetzten.

    Einen Waffenschein wird er wohl kaum haben. Den bekommen außer Polizisten nur ein paar wenige Berufsgruppen und dann nur örtlich und zeitlich sehr eingeschränkt.

  10. #10
    skranka Gast

    Standard

    Oh, tschuldigung... tja wenn man nicht lesen kann.
    Du hast geschrieben es ist ne Gasknarre. Tja dann dürfte es meines wissens (da er keine 18 ist) nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Also je nach festlegung der örtlichen Behörde eine Geldstrafe zwischen ca. 30 und 200 Euro.

  11. #11
    STCH Gast

    Standard

    Zitat Zitat von skranka Beitrag anzeigen
    Oh, tschuldigung... tja wenn man nicht lesen kann.
    Du hast geschrieben es ist ne Gasknarre. Tja dann dürfte es meines wissens (da er keine 18 ist) nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Also je nach festlegung der örtlichen Behörde eine Geldstrafe zwischen ca. 30 und 200 Euro.
    Kein kleiner Waffenschein -> Straftat.

  12. #12
    Gima-Ha Gast

    Standard

    Da du schreibst, das die Pistole alt ist, vermute ich mal, sie hat kein Prüfzeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt auf dem Verschluss. Dann wäre sie so oder so verboten, ob mit oder ohne Kleinem Waffenschein. Sie würde wie eine normale Schusswaffe behandelt werden und erfordert also einen Großen Waffenschein.
    Griffbereites Führen der Waffe ist grundsätzlich nur mit Kleinem Waffenschein erlaubt (wie bereits erwähnt), den er mit 17 noch nicht haben kann.

  13. #13
    promo Gast

    Standard

    Deinen Thread hättest du aber auch überdenken sollen
    Nicht, dass dein Freund noch ins Kreuzfeuer der behörden kommt, von wegen potentzieller amor-läufer

    Huhu schäuble *wink* !!

  14. #14
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    mitten im Pott
    Alter
    49
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    35.642

    Standard

    Zitat Zitat von skranka Beitrag anzeigen
    Einen Waffenschein wird er wohl kaum haben. Den bekommen außer Polizisten nur ein paar wenige Berufsgruppen und dann nur örtlich und zeitlich sehr eingeschränkt.
    Wieso bekommen Polizisten einen Waffenschein?
    Das wäre mir neu!!!
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  15. #15
    alex2000 Gast

    Standard

    Kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber soweit ich weiß, darf man die nicht aushalb des Haus bzw. Grundstück bei sich tragen, aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.
    Alex

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