Moin moin,
Zum Transport der Schusswaffe beispielsweise zum Waffenhändler oder zu einem Schießstand ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist und in einem verschlossenen Behälter transportiert wird. Die ungeladene Waffe und die Munition müssen getrennt transportiert werden.
Ich besitze keinen kleinen Waffenschein.
Darf ich eine Schreckschusspistole mit PTB-Stempel in meinem Verschlossenen Handschuhfach transportieren, wenn das Magazin mit der Munition an einem anderen Ort im Auto aufbewahrt wird ?
Danke im Vorraus
Wiesel