glaub ich nicht... gemeinwohl steht vor dem wohl des einzelnen. es gibt durchaus verjährungsfristen, meine sowas von 7,5 jahren wenn die verurteilung unter 2 jahren,und für bestimmte vergehen?, lief. aber da gehts eher um so standardzeugs, nicht kapitalverbrechen. gesellschaftlich gelten ja mord,entführung und vergewaltigung als die "größten" verbrechen-dementsprechend glaube ich da nicht an eine schnelle tilgung aus dem fz. möglicherweise hat man in der diskussion die tatsache der möglichen tilgung damit verwechselt. bin aber da kein experte.