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Thema: Maßnahmen gegen sexuell gestörte Trainer

  1. #241
    Juli Gast

    Standard

    Was ich noch empfehlen würde, Kindern jeden Alters klar zu machen: Es gibt schöne Geheimnisse, die sich toll anfühlen, und Geheimnisse, die sich absolut mies anfühlen. Wenn sie so ein Geheimnis haben, sollen sie es auf jeden Fall Mama oder Papa erzählen. So wurde ein Missbrauch in meinem Umfeld zwar nicht verhindert, wohl aber dessen Wiederholung, da das Mädchen sich nicht von den Äusserungen des Täters: "Das ist jetzt unser Geheimnis!" hat mundtot machen lassen.
    Was Sven geschrieben hat bezüglich Abknutscherei oder in den Arm nehmen seitens der Verwandschaft, kann auch ich nur unterschreiben. Oft ist es halt doch ein Onkel oder ähnliches. Und wenn Mami und Papi drauf bestehen, dass ich ihm ein Hallo-Küsschen geben soll, wird er das andere wohl schon auch dürfen...

  2. #242
    Helmut Gensler Gast

    Standard

    als bekennender Vater habe ich mir einfach überlegt, was ich als "ganz normal" ansehen möchte und das den Kindern auch vorgelebt. Grundsätzlich konnten sie alles fragen und bekamen auch auf alles eine Antwort.
    Gerade der Umgang mit dem eigenen Willen- auch im sexistischen Bereich- , also auch das Akzeptieren von eigenen Wünschen und den Grenzen der Anderen ist da wichtig.
    Warum dann da so viel Bücher wälzen?

  3. #243
    LazarusLong Gast

    Standard

    Ich habe 2 Kinder (5 und 6,5Jahre alt) und lebe zur Zeit in Polen (seit über 10 Jahren). Im Moment ist hier ein Gesetz in der parlamentarischen Genehmigungsphase, nachdem für verurteilte Sexualverbrecher die chemische Zwangskastration angeordnet werden kann.
    Wenn man liest, wie oft es gerade in diesem Bereich Wiederholungstäter gibt, kann ich nur sagen, ich lebe gern hier.
    Selbst wenn in Deutschland ein paar politisch überkorrekte Zeter und Mordio dagegen schreien, ich fände es gut, wenn es das in D auch gäbe. Und ich bin sicher, daß mir 100% der Opfer und mind. 90% aller Eltern hier zustimmen werden.

  4. #244
    Helmut Gensler Gast

    Standard

    So nachvollziehbar auch diese zusätzliche Strafe ist und so berechtigt sie auch für die Opfer ist, der nachweis, dass diese chemische Kastration wirklich etwas bringt stehtr meines Wissens nach noch aus. ... also sollte sich der Gesetzgeber auch noch etwas anderes überlegen.

  5. #245
    ponyeule Gast

    Standard

    ... mal abgesehen davon, daß ich die hiesigen Strafe auch als zu lax empfinde, werden wir dieses Problem hier nicht lösen...

    Was uns in den Vereinen helfen könnte ist, daß wir uns angewöhnen müssen, näher hinzusehen/hören. Auch wenn es um längerfristige Bekannte geht - was nicht zu einem generellen Mißtrauen führen darf. Sonst macht so ein Verein auch keinen Spaß mehr.

    Eine Maßnahme wäre auch, Kinder generell nicht alleine in den Umkleideraum zu schicken - das hilft dann auch gegen "versehentliche" Griffe in fremde Taschen bei den Kids untereinander

  6. #246
    Sven K. Gast

    Standard

    Heute kam im Deutschlandfunk ne Gesprächssendung

    10:10 Uhr

    Journal am Vormittag

    Länderzeit Schwierige Gratwanderung - Wie die Bundesländer künftig
    mit Sexualstraftätern umgehen wollen

    Gesprächsteilnehmer:
    - Beate Merk, Justizministerin
    des Freistaats Bayern, CSU
    - Kay Wegermann, Bund Deutscher
    Kriminalbeamter
    - Prof. Wolfgang Berner, Inst.
    für Sexualforschung und Fo-
    rensische Psychiatrie Hamburg
    - Klaus Michael Böhm, Behand-
    lungsinitiative Opferschutz

    Da wurde gesagt, dass das Verlangen eines FZ, bei Sporttrainern, gegen
    den Datenschutz verstoßen würde, man es daher nicht vorschreiben könne
    und das FZ eh nicht alle Straftaten eines Sexualstraftäters enthielte.

    Das hat mich dann doch erschreckt. Warum steht da nicht alles drin ?

  7. #247
    BenitoB. Gast

    Standard

    lernt man im rahmen der §34a gewerbelehrgänge. strafen die weniger als 90 tagessätze (entspräche drei monate auf bewährung in etwa) betragen erscheinen nicht im polizeilichen führungszeugnis. deswegen verlangen immer mehr behörden ein behördliches führungszeugnis in dem alles!!! aufgeführt ist,welches aber nicht ausgehändigt wird,sondern nur ans zuständige amtsgericht zur einsichtnahme berechtigter.

    wobei davon auszugehen ist, dass eine verurteilung wegen sexualdelikten mehr als 90 tagessätze umfassen dürfte.solche strafen werden eigentlich nur bei eigentumsdelikten,körperverletzungen oder kleineren betrügen verhängt.

  8. #248
    Sven K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von BenitoB. Beitrag anzeigen
    lernt man im rahmen der §34a gewerbelehrgänge. strafen die weniger als 90 tagessätze (entspräche drei monate auf bewährung in etwa) betragen erscheinen nicht im polizeilichen führungszeugnis. deswegen verlangen immer mehr behörden ein behördliches führungszeugnis in dem alles!!! aufgeführt ist,welches aber nicht ausgehändigt wird,sondern nur ans zuständige amtsgericht zur einsichtnahme berechtigter.

    wobei davon auszugehen ist, dass eine verurteilung wegen sexualdelikten mehr als 90 tagessätze umfassen dürfte.solche strafen werden eigentlich nur bei eigentumsdelikten,körperverletzungen oder kleineren betrügen verhängt.
    Ja. Ist richtig. Habe ich hier auch schon gepostet.

    Allerdings ging es um Wiedereingliederung von Straftätern in die
    Gesellschaft. Die kommen also aus dem Knast ( nichts mir 90 Tagessätzen )
    und trotzdem steht nicht alles im FZ ?

  9. #249
    BenitoB. Gast

    Standard

    glaub ich nicht... gemeinwohl steht vor dem wohl des einzelnen. es gibt durchaus verjährungsfristen, meine sowas von 7,5 jahren wenn die verurteilung unter 2 jahren,und für bestimmte vergehen?, lief. aber da gehts eher um so standardzeugs, nicht kapitalverbrechen. gesellschaftlich gelten ja mord,entführung und vergewaltigung als die "größten" verbrechen-dementsprechend glaube ich da nicht an eine schnelle tilgung aus dem fz. möglicherweise hat man in der diskussion die tatsache der möglichen tilgung damit verwechselt. bin aber da kein experte.

    hier mal n link http://www.frag-einen-anwalt.de/Poli...is-__f535.html
    Geändert von BenitoB. (28-10-2009 um 16:34 Uhr)

  10. #250
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    Zitat Zitat von Sven K. Beitrag anzeigen
    Ja. Ist richtig. Habe ich hier auch schon gepostet.

    Allerdings ging es um Wiedereingliederung von Straftätern in die
    Gesellschaft. Die kommen also aus dem Knast ( nichts mir 90 Tagessätzen )
    und trotzdem steht nicht alles im FZ ?
    evtlsind sachen wie exibitionismus damit gemeint. oder delikte wie zb best. nötigungen werden auch nicht immer gleich mit knast bestraft. die sind dann wohl nicht im fz aufgelistet

  11. #251
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    glaub ich nicht... gemeinwohl steht vor dem wohl des einzelnen. es gibt durchaus verjährungsfristen, meine sowas von 7,5 jahren wenn die verurteilung unter 2 jahren,und für bestimmte vergehen?, lief. aber da gehts eher um so standardzeugs, nicht kapitalverbrechen. gesellschaftlich gelten ja mord,entführung und vergewaltigung als die "größten" verbrechen-dementsprechend glaube ich da nicht an eine schnelle tilgung aus dem fz. möglicherweise hat man in der diskussion die tatsache der möglichen tilgung damit verwechselt. bin aber da kein experte.
    vergewaltigung, sexueller missbrauch von kindern etc. hat allesamt eine verjährungsfrist von 5-15 jahren, also einfach lächerlich!

    solche schrecklichen taten verjähren nie, ich unterstütze, dass solche monster ein leben lang die strafrechtliche verfolung fürchten müssen!

  12. #252
    BenitoB. Gast

    Standard

    es geht hier um die verjährungsfrist der tilgung im führungszeugnis! ein verbrechen dieser art verjährt nicht so schnell in deutschland. je nach schwere der tat (mehrfache vergewaltigung, entführung etc.) erst nach 30 jahren....,ansonsten 20jahre. bis dahin kommt es,wenn überhaupt,meist vorher zur anzeige,oder es erfolgt nie eine anklage aus scham etc.

    § 78 StGB Verjährungsfrist

  13. #253
    Kyoshi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von BenitoB. Beitrag anzeigen
    Manche Dinge sind einfach nur zum

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