@ spreCo
Sehr gut !!!stärkere Eigeninitiative, aktive Aufklärung geben bzw. wahrnehmen
Nicht blind durch die Gegend rennen !
@ spreCo
Sehr gut !!!stärkere Eigeninitiative, aktive Aufklärung geben bzw. wahrnehmen
Nicht blind durch die Gegend rennen !
Die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis sind vom Antragsteller selbst zu tragen und belaufen sich z.Z. auf 13 Euro
Polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen - Kosten
Zum Thema Führungszeugnis haben wir ja eig. auch Spezialisten hier an Board.
Und die können bestimmt bestätigen dass man ohnehin vom Ordnungsamt eine Unbedenklichkeitbescheinigung braucht um zumindest im Sicherheitsgewerbe tätig zu werden das kommt dann daher weil das Ordnungsamt eine Behörde ist und Zugriff auf das große Führungszeugnis hat.
@Noppel - Ich finde es nicht in Ordnung dass du versuchst die Diskussion abzuwürgen. Bevor man jemandem irgendetwas vorwirft sollte man doch ausloten ob er dies auch sicher gemeint hat. Und auch sollte man ausloten ob man mit seinem Vorwurf sich nicht am Ende so verhält wie man es dem anderen vorwirft.
Öffentliche Brandmarkung ist nicht mein Ziel gewesen, ebensowenig der gläserne Bürger.
Aber, ein Verein ist eine Art Erziehungsberechtigter und übernimmt die Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Gezielt solchen Institutionen zugänglich zu machen könnte helfen einen Verurteilten nicht erneut in eine solche Position kommen zu lassen.
Mißbrauch von Daten ist natürlich kein leicht zu nehmendes Thema, aber wir haben es hier mit dem Mißbrauch von Kindern zu tun... vllt. bin ich etwas voreingenommen.
es steht - wie shenmen2 bereits geschrieben hat - ohnehin im führungszeugnis und jeder verein hat das recht, bei neuen mitgliedern oder trainern das führungszeugnis zu verlangen.
was du forderst ist so bereits existent.
dass es nicht genutzt wird, ist sache jedes einzelnen. wer die möglichkeit jetzt nicht nutzt, wird sie aber auch nicht nutzen, wenn man im die infos noch auf anderen kanälen unter die nase reibt.
es ist den leuten einfach wurst.
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merkwürdige bruchstückhafte erinnerungen... mir war so, dass sich mal irgendwer im KKB darüber geärgert hat, dass manche vereine tatsächlich ein führungszeugnis verlangen, weil er wegen körperverletzung vorbestraft war und deswegen da nicht mitglied könnte...
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wo würge ich irgendwas ab?
dieser satz ist eindeutig und unmissverständlich:
€€€
wird mir doch gleich bestimmt jemand provokation vorwerfen...
Geändert von noppel (10-08-2009 um 16:04 Uhr)
wer die möglichkeit jetzt nicht nutzt, wird sie aber auch nicht nutzen, wenn man im die infos noch auf anderen kanälen unter die nase reibt.
fragt sich nur, wie lange die dinge im führungszeugnis bleiben....
bei uns wurde erst vor kurzem ein gesetz durchgesetzt, dass kindesmissbrauch nciht mehr verjährt, ich hoffe in d-land ist das schon lange so!
Hast recht. Ich habe mich versehen und die Vorgaben für Jugendstrafen
und die für Erwachsenenrecht verwechselt.
Mea Culpa, Mea maxima Culpa.
Die Frage ist aber, ob er wirklich vorbestraft ist oder ob es ein
"Wunschgedanke" der BILD ist. Letzten Endes ist es aber auch unerheblich,
da ich keine genauen Angaben dazu habe ob und wie ein FZ
angefordert wurde, wie er an den Job kam, ob er wirklich vorbestraft usw. usf.
Warum also in Spekulationen stürzen ?
BZRG - Einzelnorm
für lesefaule: 20 jahre bei verurteilung nach §174-180 STGB (sexueller missbrauch von schutzbefohlenen, kindern, gefangenen etc)
€€€€€€€€€
ich frag mich, wer der regulierungsfreunde hier schonmal seinen eigenen trainer um dessen führungszeugnis gebeten hat.
Geändert von noppel (10-08-2009 um 16:13 Uhr)
Es läuft in Richtung Politik. Entweder der Ruf nach Selbstjustiz oder nach
anderen Gesetzen. Dies ist müßig hier zu diskutieren. Da kommt nichts bei
raus. Dies konnte man hier schon häufiger erleben.
Wenn es darum geht nach härterer Ahndung zu rufen oder jeder nur postet,
was er mit dem machen würde führt dies zu nichts. Und ja. Dann müsste ich schließen.
Ja. Ich habe ein 10 Jahre alte Tochter. Passt absolut in das Beuteschema.
Und nu ?
weil das deutsche strafrecht auf resozialisierung ausgerichtet ist und man wohl annehmen darf, dass wenn die person es geschafft hat, sich 20 jahre ordentlich zu verhalten, sie im 21. jahr nicht beim anblick des erstbesten kinds rückfällig wird.
falls sie dies vorher wurde, würde sich der eintrag ja verlängern und außerdem wär die ne ganze weile im knast sollte man annehmen.
ich würde ja gerne sagen: "stimmt, aber bis der aussem knast ist ist es schon verjährt"
aber bei den lächerlcihen strafen....
ABER:
wenn er 20jahre weitergemacht hat, aber nciht erwischt wurde?
stehen solche monster nach dem knast eigentlich unter verschärfter beobachtung, bis es verjährt ist?
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