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Thema: Maßnahmen gegen sexuell gestörte Trainer

  1. #46
    Kyoshi Gast

    Standard

    @ spreCo
    stärkere Eigeninitiative, aktive Aufklärung geben bzw. wahrnehmen
    Sehr gut !!!

    Nicht blind durch die Gegend rennen !

  2. #47
    Kyoshi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von shenmen2 Beitrag anzeigen
    Wenn ein Verein jemandem ins Führungszeugnis gucken will, soll derjenige sich halt eins ausstellen lassen und es vorlegen. Ist doch ganz einfach und auch heute schon machbar.
    Die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis sind vom Antragsteller selbst zu tragen und belaufen sich z.Z. auf 13 Euro

    Polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen - Kosten

  3. #48
    noppel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von shenmen2 Beitrag anzeigen
    Werden Vorstrafen nicht ohnehin im Führungszeugnis eingetragen ? Ich finde nicht, dass irgendwer Zugriff auf anderer Leute Führungszeugnis haben sollte. Denk mal in Ruhe darüber nach, welche Missbrauchsmöglichkeiten sich da bieten. Wenn ein Verein jemandem ins Führungszeugnis gucken will, soll derjenige sich halt eins ausstellen lassen und es vorlegen. Ist doch ganz einfach und auch heute schon machbar.


    Niemand hat dir Antisemitismus vorgeworfen. Das war nur ein Hinweis darauf, dass öffentliche Brandmarkungen noch nie zu einem guten Ergebnis geführt haben.
    quote for truth

  4. #49
    Nak-Muay Gast

    Standard

    Zum Thema Führungszeugnis haben wir ja eig. auch Spezialisten hier an Board.
    Und die können bestimmt bestätigen dass man ohnehin vom Ordnungsamt eine Unbedenklichkeitbescheinigung braucht um zumindest im Sicherheitsgewerbe tätig zu werden das kommt dann daher weil das Ordnungsamt eine Behörde ist und Zugriff auf das große Führungszeugnis hat.

    @Noppel - Ich finde es nicht in Ordnung dass du versuchst die Diskussion abzuwürgen. Bevor man jemandem irgendetwas vorwirft sollte man doch ausloten ob er dies auch sicher gemeint hat. Und auch sollte man ausloten ob man mit seinem Vorwurf sich nicht am Ende so verhält wie man es dem anderen vorwirft.

  5. #50
    spreCo Gast

    Standard

    Öffentliche Brandmarkung ist nicht mein Ziel gewesen, ebensowenig der gläserne Bürger.
    Aber, ein Verein ist eine Art Erziehungsberechtigter und übernimmt die Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Gezielt solchen Institutionen zugänglich zu machen könnte helfen einen Verurteilten nicht erneut in eine solche Position kommen zu lassen.

    Mißbrauch von Daten ist natürlich kein leicht zu nehmendes Thema, aber wir haben es hier mit dem Mißbrauch von Kindern zu tun... vllt. bin ich etwas voreingenommen.

  6. #51
    Budoka_Dante Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kyoshi Beitrag anzeigen
    Die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis sind vom Antragsteller selbst zu tragen und belaufen sich z.Z. auf 13 Euro

    Polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen - Kosten
    Ich zB habe diese 13€ erstattet bekommen, da mein Arbeitgeber das Teil sehen wollte - 13€ sollten für Vereine oder Arbeitgeber (und eigentlich auch Privatpersonen) durchaus machbar sein, zumal es wohl auch eine einmalige Angelegenheit ist.

  7. #52
    noppel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von spreCo Beitrag anzeigen
    Öffentliche Brandmarkung ist nicht mein Ziel gewesen, ebensowenig der gläserne Bürger.
    Aber, ein Verein ist eine Art Erziehungsberechtigter und übernimmt die Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Gezielt solchen Institutionen zugänglich zu machen könnte helfen einen Verurteilten nicht erneut in eine solche Position kommen zu lassen.

    Mißbrauch von Daten ist natürlich kein leicht zu nehmendes Thema, aber wir haben es hier mit dem Mißbrauch von Kindern zu tun... vllt. bin ich etwas voreingenommen.
    es steht - wie shenmen2 bereits geschrieben hat - ohnehin im führungszeugnis und jeder verein hat das recht, bei neuen mitgliedern oder trainern das führungszeugnis zu verlangen.

    was du forderst ist so bereits existent.

    dass es nicht genutzt wird, ist sache jedes einzelnen. wer die möglichkeit jetzt nicht nutzt, wird sie aber auch nicht nutzen, wenn man im die infos noch auf anderen kanälen unter die nase reibt.

    es ist den leuten einfach wurst.


    -------

    merkwürdige bruchstückhafte erinnerungen... mir war so, dass sich mal irgendwer im KKB darüber geärgert hat, dass manche vereine tatsächlich ein führungszeugnis verlangen, weil er wegen körperverletzung vorbestraft war und deswegen da nicht mitglied könnte...


    --------


    Zitat Zitat von Nak-Muay Beitrag anzeigen
    @Noppel - Ich finde es nicht in Ordnung dass du versuchst die Diskussion abzuwürgen. Bevor man jemandem irgendetwas vorwirft sollte man doch ausloten ob er dies auch sicher gemeint hat. Und auch sollte man ausloten ob man mit seinem Vorwurf sich nicht am Ende so verhält wie man es dem anderen vorwirft.
    wo würge ich irgendwas ab?

    dieser satz ist eindeutig und unmissverständlich:
    Zitat Zitat von spreCo Beitrag anzeigen
    Sollte eine eindeutige Schuld bewiesen sein müßte meiner Meinung nach diese Person eindeutig gekennzeichnet werden.
    €€€

    wird mir doch gleich bestimmt jemand provokation vorwerfen...
    Geändert von noppel (10-08-2009 um 16:04 Uhr)

  8. #53
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    Standard

    wer die möglichkeit jetzt nicht nutzt, wird sie aber auch nicht nutzen, wenn man im die infos noch auf anderen kanälen unter die nase reibt.


    fragt sich nur, wie lange die dinge im führungszeugnis bleiben....

    bei uns wurde erst vor kurzem ein gesetz durchgesetzt, dass kindesmissbrauch nciht mehr verjährt, ich hoffe in d-land ist das schon lange so!

  9. #54
    Sven K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nak-Muay Beitrag anzeigen
    Es tut mir leid dir Unwissenheit zui unterstellen und dass du die aus dieser Unwissenheit resultierenden Fehlinformationen weiterleitest!

    Ich weiss ganz genau dass es so ist dass auch Bewährungsstrafen aufgenommen werden!

    Es geht nämlich um die Gesamtfreiheitsstrafe! Da diese neun Monate betrug und dies umgerechnet 270 Tagessätze sind steht dies samt näherer bezeichnung durch Paragraphen im Pol.FZ.!

    Der Text den du als Fundament für deine Behauptung nutzt sagt übrigens genau das Gegenteil deiner Aussage aus! Hier werden 3 Monate bzw. 90 Tagessätze als Unterste Grenze angegeben. Alles was darunter liegt steht nicht drin, alles was darüber ist steht drin! Wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist, steht dies trotzdem drin, denn verurteilt bist du zu einer Gesamtfreiheitsstrafe und diese bleibt völlig unberührt davon ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht und steht letztendlich nach Erfüllung der Bedingungen im Führungszeugnis.


    MFG
    Hast recht. Ich habe mich versehen und die Vorgaben für Jugendstrafen
    und die für Erwachsenenrecht verwechselt.
    Mea Culpa, Mea maxima Culpa.

    Die Frage ist aber, ob er wirklich vorbestraft ist oder ob es ein
    "Wunschgedanke" der BILD ist. Letzten Endes ist es aber auch unerheblich,
    da ich keine genauen Angaben dazu habe ob und wie ein FZ
    angefordert wurde, wie er an den Job kam, ob er wirklich vorbestraft usw. usf.
    Warum also in Spekulationen stürzen ?

  10. #55
    noppel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen


    fragt sich nur, wie lange die dinge im führungszeugnis bleiben....
    BZRG - Einzelnorm

    für lesefaule: 20 jahre bei verurteilung nach §174-180 STGB (sexueller missbrauch von schutzbefohlenen, kindern, gefangenen etc)


    €€€€€€€€€

    ich frag mich, wer der regulierungsfreunde hier schonmal seinen eigenen trainer um dessen führungszeugnis gebeten hat.
    Geändert von noppel (10-08-2009 um 16:13 Uhr)

  11. #56
    Sven K. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nak-Muay Beitrag anzeigen
    In welche Richtung läuft es denn?

    Schliessen? Hast du Kinder?
    Es läuft in Richtung Politik. Entweder der Ruf nach Selbstjustiz oder nach
    anderen Gesetzen. Dies ist müßig hier zu diskutieren. Da kommt nichts bei
    raus. Dies konnte man hier schon häufiger erleben.

    Wenn es darum geht nach härterer Ahndung zu rufen oder jeder nur postet,
    was er mit dem machen würde führt dies zu nichts. Und ja. Dann müsste ich schließen.

    Ja. Ich habe ein 10 Jahre alte Tochter. Passt absolut in das Beuteschema.
    Und nu ?

  12. #57
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    Zitat Zitat von Sven K. Beitrag anzeigen

    Ja. Ich habe ein 10 Jahre alte Tochter. Passt absolut in das Beuteschema.
    Und nu ?
    darfst du mitreden und kannst nicht mit dem argument:wenn du kinder hättest...
    abgewürgt werden

  13. #58
    Registrierungsdatum
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    Standard

    Zitat Zitat von noppel Beitrag anzeigen
    BZRG - Einzelnorm

    für lesefaule: 20 jahre bei verurteilung nach §174-180 STGB (sexueller missbrauch von schutzbefohlenen, kindern, gefangenen etc)


    €€€€€€€€€

    ich frag mich, wer der regulierungsfreunde hier schonmal seinen eigenen trainer um dessen führungszeugnis gebeten hat.
    wieso bleibt sowas nicht lebenslang drin? finde das tragisch!

    ich bin zwar nciht einerder regulierungsfreunde, habe aber den strafregistgerauszug des kindertrainers angeguckt

  14. #59
    noppel Gast

    Standard

    weil das deutsche strafrecht auf resozialisierung ausgerichtet ist und man wohl annehmen darf, dass wenn die person es geschafft hat, sich 20 jahre ordentlich zu verhalten, sie im 21. jahr nicht beim anblick des erstbesten kinds rückfällig wird.

    falls sie dies vorher wurde, würde sich der eintrag ja verlängern und außerdem wär die ne ganze weile im knast sollte man annehmen.

  15. #60
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    18.782

    Standard

    ich würde ja gerne sagen: "stimmt, aber bis der aussem knast ist ist es schon verjährt"

    aber bei den lächerlcihen strafen....


    ABER:

    wenn er 20jahre weitergemacht hat, aber nciht erwischt wurde?

    stehen solche monster nach dem knast eigentlich unter verschärfter beobachtung, bis es verjährt ist?

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