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Thema: Kleine rechtliche Frage

  1. #256
    Xcelent84 Gast

    Standard

    Letztens im TV:

    "Dieb" ist bereits aus dem Laden draussen, bestimmt schon 50m vom Laden weg - Detektive sprinten ihm nach, stellen ihn auf der Straße. "Kommen Sie bitte mit. Ich glaube, sie haben etwas eingesteckt." Typ so "Ähh wat" In dem Moment schnappt sich die Frau Detektiv sofort den Arm von dem Typen und will ihn mitziehen.

    Wohl gemerkt auf der Straße - NICHT im Laden. Rechtlich OK?

  2. #257
    Sensei-T Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Xcelent84 Beitrag anzeigen
    Letztens im TV:

    "Dieb" ist bereits aus dem Laden draussen, bestimmt schon 50m vom Laden weg - Detektive sprinten ihm nach, stellen ihn auf der Straße. "Kommen Sie bitte mit. Ich glaube, sie haben etwas eingesteckt." Typ so "Ähh wat" In dem Moment schnappt sich die Frau Detektiv sofort den Arm von dem Typen und will ihn mitziehen.

    Wohl gemerkt auf der Straße - NICHT im Laden. Rechtlich OK?
    Wenn du den Thread aufmerksam verfolgt hast: NEIN...

    "Ich Glaube": ja an wen? Auf "Ähh wat", gleich in Kreuzfesselgriff - aller fragwürdigst... Aber sicher wirst Du noch von den hier anwesenden eines Besseren belehrt - ich bin ja nur 'n dummen Jung

  3. #258
    qfunce Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Xcelent84 Beitrag anzeigen
    Letztens im TV:

    "Dieb" ist bereits aus dem Laden draussen, bestimmt schon 50m vom Laden weg - Detektive sprinten ihm nach, stellen ihn auf der Straße. "Kommen Sie bitte mit. Ich glaube, sie haben etwas eingesteckt." Typ so "Ähh wat" In dem Moment schnappt sich die Frau Detektiv sofort den Arm von dem Typen und will ihn mitziehen.

    Wohl gemerkt auf der Straße - NICHT im Laden. Rechtlich OK?
    Den Mist hab ich auch gesehen. Diese gefakte Kake, mittlerweile schalte ich in der Werbung nicht mehr rum, Werbung ist unterhaltsamer als so ein Drecks TV.

  4. #259
    vinz Gast

    Standard

    Ich geh teilweise so weit, dass ich nur noch Werbung gucke.

  5. #260
    Glasse Gast

    Standard

    Es gibt Fernseher an die man Festplatten anschließen kann, nur so als Tipp

  6. #261
    baston Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Xcelent84 Beitrag anzeigen
    Letztens im TV:

    "Dieb" ist bereits aus dem Laden draussen, bestimmt schon 50m vom Laden weg - Detektive sprinten ihm nach, stellen ihn auf der Straße. "Kommen Sie bitte mit. Ich glaube, sie haben etwas eingesteckt." Typ so "Ähh wat" In dem Moment schnappt sich die Frau Detektiv sofort den Arm von dem Typen und will ihn mitziehen.

    Wohl gemerkt auf der Straße - NICHT im Laden. Rechtlich OK?
    Da gibt es zwar endlose Debatten zum Thema Vollendung vs. Beendigung der Straftat, aber die Frische der Tat dürfte wohl nach 50m außerhalb des Ladens wohl noch vorliegen, weil der Diebstahl wahrscheinlich vor den meißten Gerichten noch nicht als beendet angesehen würde. Vollendet ist er übrigens in den meißten Fällen bereits mit dem Einstecken der Ware, und nicht, wie viele meinen, mit dem Passieren der Kasse oder dem Verlassen des Ladens. Dass man den vermeintlichen Dieb erst zu diesem Zeitpunkt stellt, macht man, um Beweisprobleme zu vermeiden.

  7. #262
    Бойка Gast

    Standard

    zum thema "zerstören"



    Ich empfehle dir solche Typen nicht nach Krav maga art zu plätten denn sonst kann man dich dran kriegen wegen übermäßiger gewaltanwendung
    ich habe eine bekannte (recht klein und zierlich) die nachts von einem 1,90 großen breitling mit einem messer angegriffen wurde, in ihrem schock hat sie ihn ordentlich verprügelt ( 2 rippen gebrochen ein zahn ausgetreten und die schulter ausgekugelt) der kerl hat sie dann angezeigt und recht bekommen da sie angeblich unötig viel gewalt einsetzte als Kampfsportlerin mit 3 Schwarzen Gürteln hätte sie sich in so einer situation besser kontrollieren müssen.
    In deinem fall hättest du dem kerl wahrscheinlich nichtmal eine reinhauen dürfen, allenfalls wäre ein griff oder hebel erlaubt.

  8. #263
    vinz Gast

    Standard

    Zitat Zitat von baston Beitrag anzeigen
    (...) die frische der tat dürfte wohl nach 50m außerhalb des ladens wohl noch vorliegen, weil der diebstahl wahrscheinlich vor den meißten gerichten noch nicht als beendet angesehen würde. Vollendet ist er übrigens in den meißten fällen bereits mit dem einstecken der ware (...)
    lol.

  9. #264
    baston Gast

    Standard

    Zitat Zitat von vinz Beitrag anzeigen
    lol.
    Habe ich einen Fehler gemacht oder etwas unklar formuliert?

  10. #265
    vinz Gast

    Standard

    Zitat Zitat von baston Beitrag anzeigen
    Habe ich einen Fehler gemacht oder etwas unklar formuliert?
    Boa alter, das kann nicht dein Ernst sein.

  11. #266
    michaa Gast

    Standard

    Erklär halt was du meinst, sonst kann man dir schlecht antworten.

  12. #267
    vinz Gast

    Standard

    Ich will gar nicht, dass man mir antwortet.
    Ich wundere mich nur laut, wie man es schafft sich in 2 Sätzen absolut zu widersprechen, juristischen Quatsch zu erzählen und dieses nicht mal sehen kann.

  13. #268
    michaa Gast

    Standard

    Ich, als juristischer Semi-laie, sehe da keinen Widerspruch. Vollenden und beenden sind zwei verschiedene Gesichtspunkte. Weiß nicht, warum das geschriebene juristischer Quatsch sein soll?

    Oder nochmal ausführlicher:
    Der Diebstahl ist vollendet, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Das wäre in diesem Fall der Zeitpunkt, in dem der Täter die Ware einsteckt (->Wegnahme).
    Beendet ist die Tat erst dann, wenn der Täter die Beute gesichert hat.
    Geändert von michaa (11-04-2012 um 21:47 Uhr)

  14. #269
    baston Gast

    Standard

    Zitat Zitat von vinz Beitrag anzeigen
    Ich will gar nicht, dass man mir antwortet.
    Ich wundere mich nur laut, wie man es schafft sich in 2 Sätzen absolut zu widersprechen, juristischen Quatsch zu erzählen und dieses nicht mal sehen kann.
    Ich bin kein Strafrechtler, aber wenn man mir vorwirft, ich erzähle juristischen Quatsch, dann hätte ich das gerne etwas ausführlicher, damit ich meinen Fehler in Zukunft nicht wiederholen werde.

    Meines Wissens nach ist eine Tat vollendet, wenn alle ihre Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Beim (Laden-)Diebstahl ist die Tat idR dann vollendet, wenn der Täter die Ware einsteckt, etwa in seine Jackentasche. Um eine Sache zu stehlen, muss ich sie wegnehmen. Wegnahme ist die der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Durch das Überführen in die persönliche Sphäre des Täters (z.B. Jackentasche) wird die Sache in eine Gewahrsamsenklave überführt, die dem Bruch des Gewahrsams des Ladeninhabers und der Begründung des tätereigenen Gewahrsams genügt. Soweit der Täter den Vorsatz hatte, sich die Sache rechtswidrig anzueignen, ist der Diebstahl zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet.
    Beendigung ist hingegen mWn der materielle Abschluss des Tatgeschehens. Beim Diebstahl geht man idR davon aus, dass die Tat erst mit der endgültigen Sicherung der Beute beendet ist, also wenn der Täter nicht mehr befürchten muss, dass ihm der Besitz der Sache gekehrt wird. Teilweise wird in der Rechtsprechung der Begriff der Beendigung sogar so weit aufgefasst, dass Vermögensdelikte (Raub, Diebstahl, räuberische Erpressung) erst mit der Verbringung der Sache in ein Versteck oder die Privatwohnung des Täters beendet ist.
    Ich bitte Dich ganz ehrlich, mir darzulegen, inwiefern das juristischer Quatsch ist, ich bin, wie gesagt, im Strafrecht nicht soooo firm, wie Du es vielleicht bist.
    Geändert von baston (12-04-2012 um 09:33 Uhr)

  15. #270
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von baston Beitrag anzeigen
    Da gibt es zwar endlose Debatten zum Thema Vollendung vs. Beendigung der Straftat, aber die Frische der Tat dürfte wohl nach 50m außerhalb des Ladens wohl noch vorliegen, weil der Diebstahl wahrscheinlich vor den meißten Gerichten noch nicht als beendet angesehen würde.
    Für eine zulässige Besitzkehr bei beweglichen Sachen reicht auch eine Verfolgung des Täters:

    (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
    BGB - Einzelnorm

    Allerdings sollte sich die Detektivin dann eben sicher sein und nicht mit "ich glaube..." kommen.
    Abführen mit Gewalt, wenn der andere nicht flüchtet, ist IMO nicht zulässig.

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