Volenti non fit iniuria
Ok rückwärts gelesen ab "Schwierige Geschichte." liest sich das im Prinzip differenziert mit ein bischen schwarz weiß und einer Prise Besorgnis.
Aber die Sicherungsverwahrung ist mir komplett neu. Und nein, ich will dir nicht auf den Schlips treten. Aber jetzt bin ich interessiert, wie das begründet werden kann. Also Eingriffsgrundlage und Ansichten zu den Voraussetzungen.
FG
Ich weiß nur von einem Fall, der ist in der forensischen Klapsmühle geblieben bis er nach 5 Jahren gestorben ist. Rechtsgrundlage hatte sich in den 2000ern erst ergeben.
War eine krankhafte Persönlichkeitsstörung, er hatte aber keine Körperverletzungsdelikte auf dem Kerbholz. Hat aber sein Opfer immer wieder aufgesucht, ist auch mal bei ihr eingebrochen. Jede Gelegenheit genutzt sie heimzusuchen. In abgeschwächter Form machen das vermutlich viele unglücklich Verliebte eine Weile.
5 Jahre ist heftig, dafür kann man ggf jemanden totschlagen. Es hätte ja auch deutlich länger gedauert, theoretisch Jahrzehnte, so lange keine andere Prognose kommt. Aber für das Opfer wird das Leben sonst auch in so nem "harmlosen" Fall zur Hölle. Kein wirkliches Stammtischthema.
Volenti non fit iniuria
Eine offene Stellungnahme dagegen, soll reichen.
Also viele Delikte haben sich ja gerade deshalb als etwas Alltägliches etabliert, weil die Delinquenten unter Delinquenten wie unter Normalos damit zurechtkommen/zurechtkamen.
Wenn sich dein Blick verbreitet stellt man die Idioten damit ins "rechte Licht"![]()
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