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Thema: Wie gibt man eine Sportnote?

  1. #1246
    KAJIHEI Gast

    Standard

    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    gesetze, dienstvorschrift und völkerrecht sind niedergeschrieben und verifiziert. was für eine unsägliche diskussion willst du da anstossen? gegen welche dieser tatsachen hat ein bundeswehrsoldat bisher verstossen. bis auf einen oberst in afghanistan, der von den amis falsch informiert und dann fallen gelassen wurde...

    eine standrechtliche erschiessung wegen wehrkraftzersetzung, leute wo lebt ihr??? da krieg ich kopfschmerzen und brechdurchfall...
    Wir leben vielleicht etwas länger als du und haben schon lustige Sachen ala "was ist denn jetzt gültiges Recht" diesbezüglich erlebt.
    Lieben Gruß von den Leutchen.

  2. #1247
    Gast Gast

    Standard

    klar, du warst ja schon zu wehrmachtszeiten zweifacher grossvater. ich halte nichts von urban legends. tut mir leid.

  3. #1248
    KAJIHEI Gast

    Standard

    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    klar, du warst ja schon zu wehrmachtszeiten zweifacher grossvater. ich halte nichts von urban legends. tut mir leid.
    Soweit mußt du nicht zurückgehen. Informier dich einfach mal gründlicher.

  4. #1249
    Gast Gast

    Standard

    ich bin mir sicher, dein wissensstand ist da besser. klär mich doch mal auf, wir redeten hier über rechtsverstösse,völkerrecht im sinne von gravierenden verstössen. nicht davon, dass mal bei ner übung was schiefgelaufen ist und man ne sachbeschädigung getätigt hat.
    ich mags gar nicht, wenn menschen irgendwelche behauptungen in den raum stellen, gegenüber leuten die jahrelang im verein waren und dann unpräzise werden mit "erkundige dich mal genauer".

  5. #1250
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    @aruns, sorry, darauf kann ich nicht antworten. ein derartig absurder befehl ist mir nicht untergekommen. allgemein müssen sich soldaten an die strassenverkehrsordnung halten, ausgenommen sonderrechte in konvois/ transporten/verlegungen, die dann aber von feldjägern, nach absprache mit der lokalen polizei, leitend wahrgenommen werden.
    Das war ja nur ein theoretisches Beispiel damals aus irgendeiner Belehrung um die Grenze deutlich zu machen.
    Einfache Ordnungswidrigkeiten durfte man danach eben nicht verweigern.
    So absurd muss das aber nun nicht sein, wenn der General schnell wo hin muss.

  6. #1251
    Gast Gast

    Standard

    dann wird die ordnungswidrigkeit ja auch nicht zu lasten des befehlsempfänger gehen, das ist durchaus im bereich des möglichen.

  7. #1252
    zocker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Uns hatte man, wenn ich mich recht erinnere, gesagt, einen Befehl zum falsch parken muss man befolgen, bei rot über die Ampel darf man auch auf Befehl nicht fahren.
    Stimmt das?
    also wenn´s stimmt, liesse sich das mit einiger anstrengung m.e. schon auswendig lernen, wobei man eine soldatische ausbildung bestimmt mit sinnvolleren inhalten füllen könnte.
    hoffentlich kann man diese bedeutsamen kenntnisse dann auch im stress des manövers oder ernstfalls abrufen.

    gruss

  8. #1253
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    dann wird die ordnungswidrigkeit ja auch nicht zu lasten des befehlsempfänger gehen, das ist durchaus im bereich des möglichen.
    ja genau, die rote Ampel dann eben schon, weil da ja Menschen gefährdet sind=> nicht befehlbar
    so ungefähr..

    hier wird aber so getan, als ob das nur ein Problem der BW wäre.
    Kann aber in der Privatwirtschaft genauso vorkommen, dass der Chef irgendwelche Verstöße anordnet.
    Da gibt es dann eventuell nicht so klare Richtlinien.
    Man denke an die VW-Techniker, die angebliche für den Einbau der Beschisssoftware verantwortlich sind...
    Oder diverse Lebensmittelskandale..

  9. #1254
    Gast Gast

    Standard

    zum überfahren einer roten ampel würde ich mich nie zwingen lassen. könnte auch kein befehlshabender rechtfertigen.
    das problem im verkehr besteht definitiv in vielen bereichen. ganz besonders auch im bereich geld und werttransporte.

  10. #1255
    zocker Gast

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    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Ja, als Wehrpflichtiger
    Kennt man heute eventuell nicht mehr.
    Das war kein Beruf, den man sich aussucht sondern eben Ableistung einer allgemeinen Dienstpflicht.
    Da konntest Du dann aber wohl auch nicht sagen "nö" denn auch ohne Gelöbnis warst Du noch an die Gesetze gebunden.
    Auf Fernbleiben vom "Arbeitsplatz" stand da nicht die fristlose Kündigung oder unehrenhafte Entlassung sondern betreutes Wohnen.
    war eben damals schon ein zackiger verein, halt auf wehrhaftmachung der rekruten getrimmt.
    da braucht´s eben strenge dienstvorschriften zur disziplinierung.

    sonst kommen zum schluss keine soldaten bei der ausbildung raus, sondern weicheier - und das wollte ja damals schon niemand, oder?

    muss ja nichts schlechtes sein.

    gruss
    Geändert von zocker (31-01-2016 um 22:45 Uhr) Grund: rechtschreibung

  11. #1256
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    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    zum überfahren einer roten ampel würde ich mich nie zwingen lassen. könnte auch kein befehlshabender rechtfertigen.
    das problem im verkehr besteht definitiv in vielen bereichen. ganz besonders auch im bereich geld und werttransporte.
    Ist so!
    Der Leiter/Führer kann die Sonder- und Wegerechte freigeben.
    Entscheiden muss der Fahrzeugführer selbst, in wie weit er diese nutzt.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  12. #1257
    Gast Gast

    Standard

    sonder und wegerecht gilt, rechtlich gesehen, für die feldjäger (auch ausländische mp natotruppenstatut) mit blaulicht und einsatzhorn. steht auch so im wegerecht (stvo), andere einheiten müssten dadurch gelietet werden. nicht jeder militärische transport darf diese von sich aus in anspruch nehmen!

  13. #1258
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    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    sonder und wegerecht gilt, rechtlich gesehen, für die feldjäger (auch ausländische mp natotruppenstatut) mit blaulicht und einsatzhorn. steht auch so im wegerecht (stvo). nicht jeder militärische transport darf diese in anspruch nehmen!
    Horn und Licht sind Wegerechte.
    Sonderrechte gehen auch ohne, wer diese im Rahmen der BW nutzen kann, kann ich nicht sagen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  14. #1259
    Gast Gast

    Standard

    zur wahrnehmung hoheitlicher aufgaben, ja (zb fluthilfe, im v-fall. manöver). wegerechte geht notfalls ohne, sollte aber idealwerweise

  15. #1260
    zocker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    hier wird aber so getan, als ob das nur ein Problem der BW wäre.
    bin ebenfalls stark davon überzeugt, dass es dieses, insbesondere für den ernstfall mit am schwersten wiegende, soldatische problem, auch in anderen bereichen gibt.

    gott sei dank scheint dies ja für alle bereiche, insbesondere den soldatischen, umfassend gesetzlich geregelt zu sei.

    denn darauf kommt´s ja im wesentlichen an, wenn´s losgeht - ähnlich wie, glaub´ich, in der "sv".


    gruss

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