Passend zu meinen Ausführungen, das Besitzstandsstraftaten härter bestraft werden als Körperdelikte:
Heute wurde in Lüneburg jemand verurteilt. Er hatte Geld aus einem Häuschen in dem Erdbeeren zum Verkauf lagen, gestohlen. Da er ein Messer dabei hatte, wurde es als Raub eingestuft und er bekam 4 Jahre.
Das war aber nicht das einzige, was der Verurteilte tat. In Vergangenheit raubte er u.a. solch einen Stand aus und bedrohte die Verkäuferin mit dem Messer. Das in Summe führte zu dieser Strafe und nicht, wie es durch deinen Beitrag suggeriert werden könnte, weil er einen unbemannten Stand ausraubte und dabei einen Messer bei sich trug.
Stimmt, wenn man bei Google News sowas wie ,,Messer Bewährung" eingibt sieht man eine Fülle an Fällen mit schweren Verletzungen wo der Täter noch mit 2 Jahren auf Bewährung und ein paar tausend Euro Geldstrafe davonkommt.
Ohne schnelle und gute medizinische Versorgung wäre das meist ganz anders ausgegangen, hinzu kommt die starke Priveligierung des Rücktritts vom Versuch im Strafrecht(d.h. der Täter hört von sich aus auf zu stechen und wird dafür von Justizia belohnt).
Aus Opfersicht eigentlich untragbar! Die Gangsta Peer Group raunt dann:,,Krasser Typ, aba er kam nochmal glatt davon".
Verglichen dazu sind Strafen ohne Bewährung bei Raub, Diebstahl mit Waffen etc. deutlich schärfer und sicher in der Peer Group abschreckend: ,,Ey,Shiv Shady sitzt jetzt paar Jahre in -Heim" !
und jetzt der entscheidende punkt: ist das bei der nutzung anderer waffenfähiger gegenstände etwa anders? wenn nicht, warum diese fixierung auf messer, denn dann wird ALLGEMEIN recht nachsichtig bei schwerer kv verurteilt. dazu kommt: ist die nachsichtigkeit bei taten mit messern denn eine echte statistische auffälligkeit und nicht nur etwas, was "man sieht", weil es, im gegensatz zum umgang anderen taten mittels gefählicher gegenstände/waffen, als berichtenswert erachtet wird? .... macht nämlich einen großen unterschied
wer härtere strafen bei KV will, kann ja auch an die richter appellierten, das mögliche strafmaß des öfteren mal auszunutzen, statt die mindeststrafen zu verhängen.
ein neues gesetz mit einem extra-strafstatbestand ist selbst für die vertreter der "härtere strafen regeln das" fraktion nicht nötig, wenn richter ihre möglichkeiten, dort, wo es tatsächlich angebracht ist, entsprechend nutzen - auf basis der vorhandenen gesetze.
Leute, Leute .....
es ging hier speziell um Messer, aber das eigentliche Thema ist doch mittlerweile das Verhängen von Strafen mit Bewährungsauflage, welches von den meisten als nicht grade zielführend bewertet wird, oder?
... nicht, welcher Gegenstand gleich gefährlich ist.
Wir sind hier doch Menschen, die wissen, was alles als Waffe einsetzbar ist - da rennt man doch offene Türen ein.
... und auch dass das Messer hier als Symbol genommen wird, ist doch jedem klar.
Wir drehen uns unnötig im Kreis und konstruieren Widersprüche wo doch eigentlich keine sind.
Geändert von Takezo (Heute um 18:35 Uhr)
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