Hallo,
laut Gesetz heisst es unter anderem :

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wer bestimmt dabei das Maß der Dinge die erforderlich waren um den tatsächlichen Angriff abzuwenden ? Sagen wir mal ich besitze eine Waffe z.B. eine Gaspistole. Nun gehe ich Abends nachhause und eine oder zwei Personen wollen mich berauben ("gib mal handy") und ich fühle mich dabei bedroht.

1. Darf ich die Gaspistole herausnehmen ohne zu schießen ?
2. Was wäre das erforderliche Mittel um den Angriff abzuwenden ?
3. Ist es überhaupt ein Angriff oder nur eine Bedrohung ?
4. Was passiert wenn die Täter handgreiflich werden und ich schieße ?

viele Fragen, vielleicht weiss jemand die Antworten, würde mich freuen ...

so long,
Alex