Die Frage der Notwehr mit Waffen.
Vielleicht nicht uninteressant und weil es immer wieder in Diskussionen auftaucht.
Zu bedenken ist aber, daß dies einer Zeitung entnommen also journalistisch bearbeitet wurde.
Es ist also nicht das Urteil.
Ob der Urteilstenor hier richtig erfasst wurde und nicht durch das korrektiv der journalistischen Meinungsbildung gegangen ist, ist etwas anderes.

Hamburger Abendblatt, Freitag 17.Mai 2002

"G-Move-Toter: Gericht erkennt auf Notwehr

"Der Einsatz des Messers war geboten und erforderlich": Obwohl Ahmet 0. beim G-Move einen Mann erstach, wurde er gestern von den entscheidenden Anklagepunkten, Totschlag und Körperverletzung, freigesprochen. Grund: Die Messerstiche, an denen Speditionskaufmann Dirk S. (35) starb, wurden ein- deutig in Notwehr ausgeführt. "Troublernaker Germany" hatten die Deutschen, die auf dem Fest Bier verkauften, auf ihren Stand geschrieben. Zu ihnen gehörte auch S. Seine Freunde: Hooligans der berüchtigten "Harnburg Ultras". Türke Ahmet 0. (25) ließ sich provozieren, hantierte vor ihnen mit seinem Butterflymesser. Daraufhin umringten ihn die Deutschen, schlugen und traten ihr Opfer, auch als es am Boden lag. Ahmet 0. stach zu und traf Dirk S. ins Herz. Die Richterin im Urteil: "Dass der Angeklagte sich dem Angriff durch mildere Mittel entziehen konnte, ist zweifelhaft." Trotzdem sei der Messerstecher selbst schuld an der Eskalation: "Es ist nicht zu dulden, dass Sie bewaffnet auf so eine Veranstaltung gehen." Wegen des Tragens der Waffe wurde 0. deshalb zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Verlauf des Streits konnte anhand von Fotos und Aussagen eines Zeugen rekonstruiert werden. (jel)"