Der Europäische Gerichtshof hat ein von der Stadt Bonn erlassens Verbot des so genannten "spielerischen Tötens" bestätigt. In dem Verfahren war 1994 einem Spielhallenunternehmen das Betreiben eines Spiels untersagt worden, bei dem mit Laserzielgeräten auf Sensoren am Körper anderer Teilnehmer gezielt wurde. Dieses "spielerische Töten" führe zu einer Verharmlosung der Gewalt und verletze die Menschenwürde hat nun die Behörde erklärt.

Die EuGH hat das Verbot eines solchen Spiels in Deutschland als möglich erklärt, auch wenn es in einem anderen Land der EU, in diesem Fall Großbritannien, erlaubt sei. Der Schutz der öffentlichen Ordnung wegen des Verstoßes gegen die Menschenwürde durch dieses Spiel "rechtfertigt eine Einschränkung des Dienstleistungsverkehrs", so der EuGH.

Was kommt als nächstes? Paintball?