Hey,

bei der Wartezeit zur Danprüfung finde ich eine Angabe widersprüchlich.

Im Verband DKV steht in der Prüfungsordnung:

"1 Jahr Wartezeit nach ablegen zum 1. Kyu, Mindestalter XY"

Im Verband DJKB steht in der Prüfungsordnung:

"1 Jahr Wartezeit nach ablegen zum 1. Kyu, Mindestalter XY, 8 JAHRE Karate"


Das heißt, wenn ich im Verband DJKB nach 3 Jahren den 1. Kyu erworben habe, das ich noch weitere 5 Jahre aktiv Mitglied sein muss, bevor ich die Danprüfung ablegen darf?

Gilt diese Regelung auch im DKV?

Versteht mich nicht falsch. Ich bin zwar kein Gürteljäger, aber wenn ich diese Regelung so richtig deute, dann lohnt sich die Anerkennung von DJKB auf DKV um dort die Danprüfung abzulegen und danach einen Wechsel zurück.
:/

Kennt sich jemand mit der Prüfungsordnung zum DJKB aus? Müssen es wirklich 8 Jahre sein? :/