
Zitat von
Inryoku
Für das Alpineer gilt das Führverbot doch gar nicht. ist weder ein feststehendes, noch ein einhändig zu öffnendes, feststellbares.
Diese Diskussion kannst Du dann ja gern mit der Ordnungsmacht führen...
Die legen die Vorschriften nämlich gern mal dahingehend aus, dass es ausreicht wenn die Klinge feststellbar ist und somit dann im ausgeklappten Zustand ein "feststehendes" Messer vorliegt.
Was genau ein "feststehendes Messer" im Sinne des Waffengesetzes nämlich sein soll hat man leider vergessen zu definieren - auch Anlage 1 mit den Begriffsbestimmungen schweigt sich hierüber aus.
Das Alpineer verfügt über eine Feststellklinge. Will man jetzt spitzfindig sein kann man sagen - führen im geschlossenen Zustand ist OK - in dem Moment wo man es - außerhalb allgemein anerkannten Zwecks - ausklappt hat mein ein feststehendes Messer und wäre nach dem neuen Gesetz dann dran.
Ob Du vor Gericht ggf. letztendlich recht bekommst - vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand...
Den Ärger oder die potentielle Anzeige hast Du trotzdem erst einmal am Hals.
Und allein das zeigt ja schon den gesamten Irrsinn wenn es um das Waffengesetz und Messer geht - da wurde an einem bestehenden Gesetz (das ursprünglich erst einmal auf Schusswaffen ausgelegt war) über die Jahre herumgedoktert, neue Vorschriften reingequetscht oder drangeklatscht ohne hier mal die Grundsystematik logisch zu überarbeiten. Und dann kommt da halt so ein Murks bei raus wie man ihn heute hat bzw. würde es durch die diskutierten Modifikationen nicht besser werden.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
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