Wer um 1 Uhr nachts an einer Tankstelle und in einem Imbiss einen Lamborghini von einem Verkäufer erwirbt, der verschiedene Schreibweisen der Personalien des vermeintlichen Eigentümers vorlegt und zudem keine Vollmacht vorweisen kann, sollte laut OLG Oldenburg zumindest ein klein wenig Skepsis an Tag legen. Ein gutgläubiger Erwerb jedenfalls scheide aus.
https://www.wbs.legal/verkehrsrecht/...nkstelle-65260
Ach, ich hätte da auch ein paar hochpreisige Dinge zu verkaufen ...






Mit Zitat antworten