Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
Ein Runtersetzen des Strafalters bedeutet ja nicht, dass sofort das selbe Strafmaß angewendet wird, aber es bedeutet, dass mehr Handhabe zur Verfügung steht und die Taten nicht mehr ohne ernsthafte Konsequenzen bleiben.
Da stimme ich dir zu. Man könnte im Einzelfall immer noch prüfen, welche geistige Reife der Täter hat. So wie man es bei den Heranwachsenden (18-21 Jahre) macht.

Manchmal frage ich mich, ob ein "Schockmodell" Wirkung zeigen würde. Also nicht Ermahnung, Ermahnung, dann Sozialstunden, dann Geldstrafe, dann Bewährungsstrafe und dann geht es für Jahre in den Knast. Sondern je nach Art des Delikts direkt ein Wochenende Jugendhaft zur Abschreckung.