Zitat Zitat von Christoph Delp Beitrag anzeigen
Wenn du weitere Infos hast, fände ich interessant.
Naja, das ist das, was ich in Aus- und Fortbildungen (auch von Juristen) gelernt habe.
* Es muss ein gegenwärtiger Angriff vorliegen: ist der Fall, solange die Oma Dich beschimpft
* Ehre ist ein durch §32 StGB geschütztes Rechtsgut: solange die Oma Dich beleidigt, wird deine Ehre auch angegriffen (wenn in der Bahn jemand rumbrüllt aber sich nicht explizit an jemanden richtet, könnte das ggfs. anders gesehen werden)
ABER:
* Bei mehreren gleichermaßen geeigneten Verteidigungshandlungen ist das relativ mildeste Abwehrmittel zu wählen, das den geringsten Schaden anrichtet

Ob das die Schelle der Fall ist, oder ob man der Oma auch den Mund hätte zuhalten können, wird dann halt im Zweifelsfall vor Gericht geklärt.

Dabei gilt aber auch:
§33 StGB: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Du könntest z.B. durchaus Furcht haben, dass sie Dich beißt o.ä. und Du musst Dich nicht unnötig gefährden, denn grundsätzlich gilt (dazu gibt es wohl Urteile):
- Der Angegriffene darf grundsätzlich das Abwehrmittel einsetzen, das er zur Hand hat und dessen Einsatz eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt.
- Ein demütigendes Ausweichen unter Gefährdung eigener oder fremder Interessen ist nicht zumutbar.
- Der Verteidiger muss sich nicht auf das Risiko eines ungewissen Kampfes einlassen.

Usw. usw.

ABER grundsätzlich gilt natürlich auch: Vor Gericht und auf hoher See…