Dies ist ein Aufruf an alle, die mit Waffen trainieren:
Der Bundestag hat im Februar weitreichende Änderungen im Waffengesetz verabschiedet.
Diese Änderungen betreffen uns als Kampfsportler und Kampfkünstler unmittelbar. So soll z.B. das Führen von Hieb-
und Stichwaffen verboten bzw. eingeschränkt werden, ebenso wie der Besitz und das Führen
von z.B. Einhandmessern, Impact Kerambits sowie Dulos. Das sind alles Gegenstände, die
nicht nur im Training verwendet werden, sondern ganz konkreten sinnvollen Einsatz in einer
SV-Situation erlauben. Letztendlich können die Änderungen im WaffG sogar den Transport
unserer Rattan-Stöcke zum Training einschränken, je nachdem wie eng später die Auslegung
des Gesetzes gehandhabt wird.
Die Änderungen sind sachlich völliger Unsinn und scheinen vom Bundestag nicht wirklich
gründlich durchdacht zu sein.
Eine Vorabversion dieser Änderungen findet Ihr in der Anlage dieses Beitrags.
JETZT DAS WICHTIGE:
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, zum einen eine Petition direkt an den Bundestag zu schicken,
und zum anderen sich direkt an seinen zuständigen lokalen Vertreter des Bundesrates zu wenden,
um gegen z.B. solche Gesetzesänderungen zu beschweren.
In der Anlage findet Ihr Entwürfe für solche eine Petition bzw. ein Schreiben an den Vertreter des
Bundesrates, welche ohne Änderungen direkt weitergeschickt werden können (natürlich müssen
die persönlichen Daten ergänzt werden). Das Schreiben an die Bundesratsvertreter stammt von
Florian Lahner (Direktor von Bram Franks CSSD hier in Deutschland).
Im Text der beiden Entwürfe findet Ihr auch weitere Informationen zu den Inhalten und
Begründungen.
Wir haben im Namen des DAV bereits diese beiden Dokumente verschickt. Allerdings ist eine solche
Aktion umso erfolgversprechender, je mehr Personen und Institutionen sich beteiligen. Ich bitte
Euch also, ebenfalls diese beiden Dokumente zu versenden! Eine Änderung des Waffengesetzes in
dieser Form wäre für unser Training deutlich kontraproduktiv. Selbst ein "normales" Training im
Freien (Stadtpark o.ä.) würde dadurch unter Umständen verboten sein. Das können wir so nicht
einfach hinnehmen!
NOCHMAL WICHTIG:
Das Versenden müsste allerdings relativ kurzfristig geschehen, denn es bleibt nicht mehr wirklich
viel Zeit. Am 14.3. wird der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen ... und dann ist das Ding durch.
Zwar muss unser Bundespräsident noch unterschreiben, aber dort passiert mit Sicherheit nichts
mehr.
Bitte sendet diese Mail an möglichst viele Eurer Schüler/innen oder sonstige Interessenten weiter!
Viele Grüße
Sven Barchfeld
1. Vorsitzender DAV
Dieter Knüttel
Bundestrainer DAV