Sorry, dass ich gefragt habe, aber da ich beruflich auch mit ähnlichen Fragestellungen öfters mal konfrontiert werde, wollte ich nur wissen ob sich euer Wunsch, den ich natürlich befolgen werde, auch auf einer juristischen Basis begründet ist oder ob es nur "gefühlsmäßig besser" ist. Selbstverständlich reicht auch Letzteres zur Äußerung und Durchsetzung eures Wunsches hier in diesem Forum vollständig aus, allerdings kann ich mich bei meinem Kunden auch leider nicht darauf beziehen, dass snowtear aus dem KKB, "ein bisschen unkenntlich" gemachte Links toleriert und sie deswegen juristisch unbedenklich sind.

Meine aktuelle, persönliche Meinung ist nämlich, dass die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, weder durch eine generelle Haftungsausschlussklausel noch durch eine "Deaktivierung" der Link-Funktionalität legitim wird. Da ihr aber letzteres toleriert, scheint ihr der Ansicht zu sein, weniger haftbar für umschriebene Links zu sein, da hätte mich interessiert ob das begründbar ist. Mich hätte nur die Antwort auf die Haftungsfrage interessiert, euren Wunsch zu diskutieren oder in Frage zu stellen hatte ich nicht vor - falls das so rübergekommen sein sollte. Besser aber ich stelle meine Fragen in einem Jura-Forum.