Kannst Du mir bitte die exakte Textstelle in dem Urteil nennen, dass Deine Behauptung belegt? Ich (und noch ein paar andere Menschen) bin der Ansicht, dass nirgends in diesem Urteil steht, dass man aus der Haftung genommen wird, wenn man diesen Pseudo-Ausschluss anbringt. Keine professionelle Seite (auch das KKB nicht!) veröffentlichen diesen Disclaimer, weil er nur imho nur davon zeugt, dass man das Urteil entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Siehe z.B. auch hier Das Mrchen vom Link-Urteil, Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 85/98, Subotnik: Disclaimer u.v.a.
@jkdberlin
Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, auf mein Anliegen nochmal einzugehen. BTW: Dein Beispiel für eine URL ist technisch betrachtet falsch. Ich will hier auch gar nicht auf den Unterschied zwischen Link und URL eingehen, prinzipiell muss jeder Link auch ein URI, der eine URL sein kann, enthalten.
Allein die Tatsache, dass es noch keinen Fall gibt in dem jemand für das Nennen von einer URL für den Zugang zu <schlimmster vorstellbarer illegaler content> verurteilt worden ist, macht es ja nicht legal. Leider gibt's im Netz noch teilweise Rechtsunsicherheit, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass wenn ich "eine Möglichkeit aufzeige", wie man an illegalen Content herankomme, nicht dafür belangt werden kann, nur weil ich es dem User etwas schwerer gemacht habe. Selbstverständlich wünsche ich euch, dass ihr keine Probleme bekommt und mit eurer Strategie auf der sicheren Seite seid.
Nachtrag: Wenn man eine URL abdruckt, z.B. in einer Computerzeitschrift, ist es technisch gesehen kein Link mehr, trotzdem haben dafür bereits manche Verlage/Zeitschriften (z.B. die c't) Ärger bekommen.





Mit Zitat antworten