Zitat von
Helmut Gensler
na ja, Verbote haben schon einen Sinn, denn nicht jeder kann wirklich verantwortlich mit seiner Umwelt umgehen.
Beispiel gefällig? Als Lehrer hatte ich einmal meine Schüler der 5. Klasse ( 11-13 Jahre alt!!) gefragt, ob sie irgendwelche Filme zur Biologie zuhause hätten. 2 Mädels brachten am nächsten Tag aus den zuhause rumliegenden Videobändern ein paar hard-core-*****s mit. Da verstand ich dann auch das Verhalten und die mehr als herbe Sprache der beiden etwas bessser. Beide wurden mit 17 "alleinerziehend" Mutter... einer der Väter ist im Knast.
Da hätten die geltenden Verbote auch angewandt werden müssen. Aber wer traut sich schon, diese -nicht 68er-Eltern entsprechend anzuzeigen?
[QUOTE]§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.auf ein Kind durch Vorzeigen *****graphischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern *****graphischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt