Zitat von
Bokuto
Das ändert nichts an der Unverhältnismäßigkeit solcher Techniken. Augenstich, Kehlkopfschlag, etc. werden von keinem Gericht der Welt im Rahmen des Notwehrrechts akzeptiert. Darüber hinaus ist die reelle Wahrscheinlichkeit, einen so brutalen Gegner vor sich zu haben im Bereich von Eins zu einer Million. Sollte man wirklich mal die Ar***karte gezogen haben, wird man in dem Moment, in dem man seinen Gegner als so gefährlich erkennt, bereits blutend am Boden liegen. Oder man ist eigentlich bereits selbst ein solcher Schläger und hat es nur noch nicht erkannt.
Überzeugungsversuche über den Sinn von unverhältnismäßiger Brutalität in der SV sind müßig und in meinem Forum nicht gern gesehen.
Gruß
Dirk