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Offensichtlich hat der BGH es in dieser Situation aber für entbehrlich gehalten, was ich auch sehr interessant finde.
Ich denke mal weil der gute Mann durch die einschlagenden Gürtel schon in einer bestehenden gefährlichen Situation war in dem es nicht mehr zuzumutbar gewesen wäre erstmal mit der Waffe nur rumzuwedeln!

Wäre ja so als ob jemand der beschossen wird erstmal verpflichtet wäre seine Waffe rauszuholen, sie dem Gegner zeigen und sagen müßte "Hey, schau ich habe hier auch ne Waffe mit der mache ich auch Piu Piu wenn Du nicht aufhörst zu schießen!" !

Gruß

Alef