Zitat Zitat von Paul_Kersey Beitrag anzeigen
Das schönste ist dass der BGH auf Seite 4 klar stellt dass die an den Haaren herbeigezogenen und unrealistischen Verhaltensmodi die das Landgericht zur Urteilsbegründung konstruiert hat, einer Nachprüfung nicht standhalten.

Es ist immer wieder erstaunlich was da für Leute (samt ihren Vorstellungen) an den Amts- und Landgerichten sitzen.
Nö so erstaunlich ist das nicht... wenn ich mir die pappnasen bei mir an der uni angucke, die mal strafverteidier werden wollen oder staatsanwälte oder richter und deren einzige erfahrung mit gewalt, sv, etc. in einer oder zwei kriminologie-vorlesungen besteht, was willste denn da bitte erwarten???