Zitat Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
Danke für den Link! Hoffentlich nehmen sich das die normalen Richter mal zu Herzen.
Was meinst Du damit?

Man muss trotz allem feststellen dass der Angeklagte sich auf eine Schlägerei bewusst eingelassen hat, also seinen Teil zur Eskalation beigetragen hat.
Interessant ist aber wirklich dass der BGH nicht findet dass seine Notwehrbefugnis dadurch leidet.

Interrsant dazu auch http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/arc...hrrs-11-10.pdf

Zitat Zitat von Vegeto Beitrag anzeigen
Interessant, danke dir. Wie es wohl gelaufen wäre, wenn die drei ihn nur mit den Gürtel bedroht hätten und er präventiv zugestochen hätte?
Dann wäre es doch ein komplett anderer Fall?