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Thema: 10. Dan DJJV- Ju Jutsu

  1. #1
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    Standard 10. Dan DJJV- Ju Jutsu

    Franz- Josef Gresch erhält als erster den 10. Dan DJJV- Ju Jutsu, siehe hier:
    Deutscher Ju-Jutsu-Verband e.V. - Mitglied im DSB
    MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN JOBI

  2. #2
    Sandra1970 Gast

    Standard

    Durchaus erfreulich einen Mann der ersten Stunde so zu Ehren.

    Aber gibt es nicht im dem Verband eine Verfahrensordnung, die aussagt, das zwischen den Graden, ab 6.Dan eine (wiemandasauchimmernennenmöchte) eine Zeit von 6 Jahren zu liegen hat ???

    4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
    Die Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten, die erforderlichen Lizenzstufen und die
    Mindestalter für Dan-Prüfungen bzw. -Verleihungen betragen:
    Dan-Grad Vorbereitungs-/
    Wartezeit
    Mindestalter Lizenz
    1. Dan 1 Jahr 18 Jahre LE
    2. Dan 2 Jahre LE
    3. Dan 3 Jahre LE
    4. Dan 4 Jahre I*)
    5. Dan 5 Jahre II*)
    6. Dan 6 Jahre
    7. Dan 6 Jahre
    8. Dan 6 Jahre
    9. Dan 6 Jahre
    10. Dan 6 Jahre


    Und da der 9. Dan erst 2009 vergeben wurde, fehlen da nicht ein paar Jahre ??

    Sicher mag jetzt der Einwand kommen, es gibt Ausnahmen, weil er das sonst nicht erleben könnte, hohes Alter usw.... Aber in selbiger Ornung steht aber nichts von Ausnahmen,...

    bzw was sind dann drei Jahre ??

    9.5 Wartezeiten und weitere Voraussetzungen
    Bei allen Verleihungen sind die entsprechenden Vorbereitungszeiten bzw.
    Wartezeiten, das jeweilige Mindestalter und die vorgeschriebenen Lizenzstufen
    einzuhalten.


    Irgendwie verstehe ich diese Regel nicht(die ja alle Bundesländer beschlossen haben), einerseits wird darauf gepocht, anderseits wird sie gebeugt,....


    Gruß Sandra

  3. #3
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    Standard

    Zitat Zitat von Sandra1970 Beitrag anzeigen
    Durchaus erfreulich einen Mann der ersten Stunde so zu Ehren.

    Aber gibt es nicht im dem Verband eine Verfahrensordnung, die aussagt, das zwischen den Graden, ab 6.Dan eine (wiemandasauchimmernennenmöchte) eine Zeit von 6 Jahren zu liegen hat ???

    4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
    Die Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten, die erforderlichen Lizenzstufen und die
    Mindestalter für Dan-Prüfungen bzw. -Verleihungen betragen:
    Dan-Grad Vorbereitungs-/
    Wartezeit
    Mindestalter Lizenz
    1. Dan 1 Jahr 18 Jahre LE
    2. Dan 2 Jahre LE
    3. Dan 3 Jahre LE
    4. Dan 4 Jahre I*)
    5. Dan 5 Jahre II*)
    6. Dan 6 Jahre
    7. Dan 6 Jahre
    8. Dan 6 Jahre
    9. Dan 6 Jahre
    10. Dan 6 Jahre


    Und da der 9. Dan erst 2009 vergeben wurde, fehlen da nicht ein paar Jahre ??

    Sicher mag jetzt der Einwand kommen, es gibt Ausnahmen, weil er das sonst nicht erleben könnte, hohes Alter usw.... Aber in selbiger Ornung steht aber nichts von Ausnahmen,...

    bzw was sind dann drei Jahre ??

    9.5 Wartezeiten und weitere Voraussetzungen
    Bei allen Verleihungen sind die entsprechenden Vorbereitungszeiten bzw.
    Wartezeiten, das jeweilige Mindestalter und die vorgeschriebenen Lizenzstufen
    einzuhalten.


    Irgendwie verstehe ich diese Regel nicht(die ja alle Bundesländer beschlossen haben), einerseits wird darauf gepocht, anderseits wird sie gebeugt,....


    Gruß Sandra

    Der Blödsinn steht doch überall drin, wer`s kann, wer`s verdient hat sollte es auch bekommen können, diese Wartezeiten sind doch schon lange überholt und werden immer wieder ausgesetzt

  4. #4
    Ayur Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Roma Beitrag anzeigen
    Der Blödsinn steht doch überall drin, wer`s kann, wer`s verdient hat sollte es auch bekommen können, diese Wartezeiten sind doch schon lange überholt und werden immer wieder ausgesetzt
    Dann gehören sie aber auch aus den Prüfungsordnungen gestrichen...

  5. #5
    Sandra1970 Gast

    Standard

    Wenn sich da eh keiner dran hält, wieso wird denn sowas eigendlich noch beschlossen ??

    In der PO steht,

    Diese Prüfungsordnung hat die Mitgliederversammlung am 27.03.99 beschlossen.
    Sie tritt mit Wirkung vom 1.1.2000 in Kraft.
    Die Anpassung der Prüfungsordnung durch die Einbeziehung der Prüfungsregularien
    des Jiu-Jitsu erfolgte mit Beschluss der Außerordentlichen Mitgliederversammlung
    am 06.11.2004.
    Die Änderung der Prüfungsordnung wurde von der TAT 2005 beschlossen. Die
    Mitgliederversammlung hat den Änderungen zugestimmt und beschlossen, dass
    diese ab 01.01.2007 gelten.
    Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
    tritt am 01.05.2008 in Kraft.



    Es soll die Verdienste um den 10 Dan keineswegs schmälern, aber warum beschließt man eine PO, wenn dann doch jeder machen kann was er will

  6. #6
    max.warp67 Gast

    Standard

    Kannst Du mal bitte Deine Motivationslage erklären wenn es Dir nicht darum geht die Lebensleistung dieses Mannes zu schmälern?

    Genau so einen faden Beigeschmack hat es nämlich sich in diesem Fall auf eine PO zu berufen wenn es um eine Verleihung zum 10. Dan geht.

    Das kommt demnächst sicher so oft vor, da muß man in der PO schon ganz genau aufpassen

    Nimm es doch einfach als was es ist. Eine Anerkennung und Respektsbezeugung des DJJV seiner Lebensleistung gegenüber. Wenn sie dabei dann noch eine warme Hand schütteln können, hat der Geehrte wenigstens noch was davon. Sowas kann sich durchaus auch mal ausserhalb einer PO bewegen. Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....

  7. #7
    Ayur Gast

    Standard

    Zitat Zitat von max.warp67 Beitrag anzeigen
    Nimm es doch einfach als was es ist. Eine Anerkennung und Respektsbezeugung des DJJV seiner Lebensleistung gegenüber. Wenn sie dabei dann noch eine warme Hand schütteln können, hat der Geehrte wenigstens noch was davon. Sowas kann sich durchaus auch mal ausserhalb einer PO bewegen. Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....
    Natürlich, wobei halt wirklich die Frage ist, wieso es denn bei solchen Gürteln, die man im DJJV ja wirklich nur noch per Verleihung bekommen kann noch eine Mindestzeit haben muss... Irgendwie halt zu bürokratisch das Ganze

    Und ich sehe das jetzt nicht als Kritik an der Verleihung, sondern als Kritik an der PO

  8. #8
    Sandra1970 Gast

    Standard

    @ max.warp67



    Löse dich von dem Namen, bzw vom Grad.

    Die Vereine und Landesverbände haben einer PO zugestimmt, wo sie sich selber eine Richtlinie geben haben, was das Grade und Verleihen angeht.

    Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
    tritt am 01.05.2008 in Kraft.


    Das geht allgemein um Verleihungen, oder Prüfungen, die von der PO abweichen, hier ist zufällig ein 10. Dan verliehen worden, das ganze kann in so einem Fall beliebig verändert werden. z.B. 7.Dan nach 4 Jahren,

    Anders gefragt, wenn jemand zur Prüfung geht und ihm fehlen die Lehrgänge, oder die Vorbreitungszeit, wir er auch nicht zugelassen, weil die Prüfer sagen, das ist die PO und dir fehlen 10 Tage, oder ein Lehrgang danach kannst du nicht zugelassen werden...

    Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....

    Das hat nichts mit abkönnen zu tun, sondern mit einer PO die eigentlich für alle im Verband bindent sein sollte.

    Als Beispiel auf mich bezogen nach der Zeittafel und Vorbreitungszeit im DJJV könnte ich mich der 5.Dan Prüfung stellen. Habe aber keinen Dan, aber ich trainiere seit 20 Jahren also möchte ich jetzt auch die ausnahme, das ich sofort zum 5.Dan geprüft werde. ...

    Ja, ich höre jetzt das schallende Gelächter, wieso soll die " Schnecke " die Freigabe zum 5. DAn bekommen, soll doch erst mal den ersten Dan machen,...

    Hm, wieso wird das jetzt abgelehnt,..

  9. #9
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    Das ist doch häufig so, wenn es Hierarchien gibt;

    für diejenigen 'oben' gelten Regeln etwas weniger als für die 'unten'...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Sandra1970 Beitrag anzeigen
    @ max.warp67



    Löse dich von dem Namen, bzw vom Grad.

    Die Vereine und Landesverbände haben einer PO zugestimmt, wo sie sich selber eine Richtlinie geben haben, was das Grade und Verleihen angeht.

    Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
    tritt am 01.05.2008 in Kraft.


    Das geht allgemein um Verleihungen, oder Prüfungen, die von der PO abweichen, hier ist zufällig ein 10. Dan verliehen worden, das ganze kann in so einem Fall beliebig verändert werden. z.B. 7.Dan nach 4 Jahren,

    Anders gefragt, wenn jemand zur Prüfung geht und ihm fehlen die Lehrgänge, oder die Vorbreitungszeit, wir er auch nicht zugelassen, weil die Prüfer sagen, das ist die PO und dir fehlen 10 Tage, oder ein Lehrgang danach kannst du nicht zugelassen werden...

    Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....

    Das hat nichts mit abkönnen zu tun, sondern mit einer PO die eigentlich für alle im Verband bindent sein sollte.

    Als Beispiel auf mich bezogen nach der Zeittafel und Vorbreitungszeit im DJJV könnte ich mich der 5.Dan Prüfung stellen. Habe aber keinen Dan, aber ich trainiere seit 20 Jahren also möchte ich jetzt auch die ausnahme, das ich sofort zum 5.Dan geprüft werde. ...

    Ja, ich höre jetzt das schallende Gelächter, wieso soll die " Schnecke " die Freigabe zum 5. DAn bekommen, soll doch erst mal den ersten Dan machen,...

    Hm, wieso wird das jetzt abgelehnt,..
    Also mal davon weg, das ich die Wartezeiten für Unsinn halte, hinkt dein Vergleich doch sehr. Ich kenne mich im djjv nicht ganz so gut aus, aber ich glaube das der 5. Dan der letzte ist den man durch Prüfung macht, um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden sollte man die vorherigen absolviert haben. Bei einem Ehrentitel der die verliehen wird ist es doch völlig unerheblich ob du Prüfungen gemacht hast, ist so eine wenig wie Dr.h.c.

  11. #11
    Sandra1970 Gast

    Standard

    Ja, ich habe das Szenario sehr überspitzt.

    Sicherlich hast du recht, das gewisse Ehrungen auch sein müssen. Aber was ich als eine von unten klar sagen muß, die Prüfungsordnung, sollte für alle gelten. Weil als Richtschnur für alle Sportler, aus einem Verband gelten muß, sonst braucht man das Papier nicht zu verschwenden, wo es drauf geschrieben ist.

    Wobei sie ja auch einen Sinn hat. Ich kenne inzwischen viele Leute, die mal grade 30 Jahre alt sind, und sich auch 10 Dan nennen. Aber das ist ein anderer Thread,....

  12. #12
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    Keine Regel ohne Ausnahmen!
    Ich denke mal, wenn man diese Ehre noch zu Lebzeiten jemandem überreichen kann, dann soll man das auch tun!
    Und was dein Beispiel mit dem 5. Dan angeht:
    Wenn du den 4. Dan in einem artverwandten System hast, kannst du dich zur Prüfung zum 5. Dan anmelden.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #13
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    Nur so eine PO galt doch noch nie für alle, wenn du wie du sagst seit 20 Jahren trainierst ist das doch nichts neues

  14. #14
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    Ich kann Sandra verstehen:

    Wenn in der PO 6 Jahre drinsteht, soll man sich dran halten...

    In der Ehrungsordnung gibt es halt noch §9

    § 9 Ausnahmen
    9.1 Über Ehrungen, die von den vorgenannten Richtlinien abweichen (ausgen.
    4.4), entscheidet das jeweils zuständige Gremium (bis 5. Dan das
    Landesgremium, ab 6. Dan die Ehrungskommission des DJJV).




    Ich kenne den Fall allerdings zu wenig, was er in den letzten 3 Jahren passiert ist, dass eine so schnelle Graduierung rechtfertigen würde.
    Ob einer den 6. 8. oder 10. Dan hat, sagt ja nur aus, dass es den richtigen Leuten aufgefallen ist, dass der betreffende in ihren Augen was geleistet hat. Macht keinen (betroffener oder nicht) JJka zu einen besseren oder schlechteren Sportler oder Menschen...


    Tangiert mich persönlich für meinen Sport auch nicht....
    - Ich gebe nicht anders Training
    - Ich prüfe nicht anders
    - Mit kommt keiner (somit auch kein anderer) in den Sinn, den ich für eine Ehrung vorschlagen würde

  15. #15
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    Ich kenne den Fall allerdings zu wenig, was er in den letzten 3 Jahren passiert ist, dass eine so schnelle Graduierung rechtfertigen würde.
    Ob einer den 6. 8. oder 10. Dan hat, sagt ja nur aus, dass es den richtigen Leuten aufgefallen ist, dass der betreffende in ihren Augen was geleistet hat. Macht keinen (betroffener oder nicht) JJka zu einen besseren oder schlechteren Sportler oder Menschen...


    Tangiert mich persönlich für meinen Sport auch nicht....
    - Ich gebe nicht anders Training
    - Ich prüfe nicht anders
    - Mit kommt keiner (somit auch kein anderer) in den Sinn, den ich für eine Ehrung vorschlagen würde[/QUOTE]


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