noch mal eine Frage zum Pfefferspray bzw. auf die Interpretation.

Mir wurde mal gesagt das der besitzen und mitführen, erlaubt sind. sobalt ich es aber gegen Menschen einsetze, ist es eine Ilegale Waffe. Die gegen das Gültige Recht verstößt und somit immer eine Straftat darstellt.

Das mit der Notwehr ist für mich auch so eine Sache wenn ich dem Agressor das mir z.b. 2m Abstand ins Gesicht Sprühe ist das dann Notwehr ? er hat ja so erstmal nichts gemacht außer vielleicht mir Drohen und auf mich zukommen.
Seht ihr das auch so oder ganz anders.