Es gibt keine Privatinsolvenz bei Straftaten. Der ZTäter wird mehrere 100 00 € Schulden haben, eine Resozialisierung ist unmöglich.Das Zivilverfahren läuft ja noch.
Was ist da zu erwarten? Wenn man Schmerzensgeld, Kranken-/Pflegekosten und Verdienstausfall für einen typisch zu erwartenden Beruf ansetzt, dann bekommt der Täter doch sein Leben lang kein Bein mehr auf den Boden?
Oder kann man sich da per Privatinsolvenz entziehen?
Da wäre es sinnvoller gewesen, ihn 5 Jahre ins Gefängnis zu stecken und ihm danach noch ein normales Leben zu ermöglichen, wenn er nicht rückfällig wird.
Aber so sind die Weichen gestellt. dass er einfach weitermacht. Ein sinnloses Urteil.
Ich glaube inzwischen es wäre total egal, was man letzten Endes tut. Ausrotten wird man ein solches Verhalten sicherlich mit keiner Maßnahme, vielleicht könnte man es reduzieren (was schon mal viel Wert wäre). Aber manche Menschen haben einfach einen totalen Schaden und/oder sind einfach böse. Die drakonischen Strafen im Mittelalter haben daran schon nichts geändert und ich habe meine Zweifel, dass man durch alle sozialen Maßnahmen dieses Problem komplett aus der Welt schaffen könnte. Aber Gerechtigkeit für die Opfer sollte dann schon hergestellt werden.
Was wäre denn Gerechtigkeit für die Opfer?
Wenn man in vorliegendem Fall dem Täter das Gehirn schädigt?
Saudi-Arabien: Querschnittslhmung als Strafe - Panorama - Sddeutsche.de
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert ein Gerichtsurteil in Saudi-Arabien, das die absichtliche Lähmung eines jungen Mannes vorsieht.
[...]
der 24-jährige Ali al-Chawahir sei zu dieser Strafe verurteilt worden, weil er vor zehn Jahren einen Freund am Rücken so schwer verletzt hatte, dass dieser seitdem querschnittsgelähmt ist. Die Strafe geht auf die Scharia, die islamische Rechtsordnung, zurück, derzufolge ein Täter in bestimmten Fällen das Gleiche erleiden soll wie sein Opfer.
1. Man kann dem Täter die Hand abhacken, aber davon wird das Opfer nicht gesund.
2. Das Opfer selbst kann in der konkreten Situation wohl kaum etwas ändern, jedenfalls nicht mit Kampfsport.
3. Der Kampfsportler selbst kann nur den Schluss ziehen, solche Situationen zu beobachten und gegebenenfalls helfend oder störend einzugreifen bzw Leute aufmerksam zu machen, die dann ebenfalls helfen.
Wenn der Ablauf so war, wie auf der FB-Seite geschildert, dann kann man als Außenstehender da wohl nix machen.
Als potentielles Opfer kann man den Schluss ziehen, nie unaufmerksam zu werden, auch wenn sich eine Situation scheinbar entspannt und die Peripherie zu beobachten.
Gegen einen plötzlichen Schlag aus dem Off kann man aber wohl so wenig machen, wie gegen ein Messer in den Rücken, wenn man sich nicht total isolieren will.
Als potentieller Täter kann man den Schluss draus ziehen, dass sich ein Faustschlag fatal auswirken kann, wenn das Opfer unglücklich fällt.
So was kann sich ja schlielich auch aus einer anderen Situation entwicklen und einige sind ja durchaus bereit, nervende Besoffene "wegzuklatschen".
deutsche Gerrichte sind an schnellen Verfahren interessiert.
Da wird auch schon mal rechtswiedrig unter dem Tisch was ausgekungelt, z.B. Geständnis gegen mildes Urteil.
Eine Studie hatte ergeben, dass ein Großteil Absprachen an deutschen Amts- und Landgerichten nicht protokolliert werden, dass die Verhandlungen über das Strafmaß außerhalb der Hauptverhandlung geführt werden und dass Angeklagte Geständnisse ablegen, deren Wahrheitsgehalt zumindest zweifelhaft ist
[...]
Das Landgericht Berlin hatte das Formalgeständnis eines Polizisten, dessen Inhalt sich in einer Bezugnahme auf die Anklage erschöpfte, als alleinige Grundlage für die Verurteilung ausreichen lassen und sei in keine weitere Beweisaufnahme eingetreten.
Ein solcher „Handel mit der Gerechtigkeit“ verstoße gegen den Schuldgrundsatz, der seinerseits von der Garantie der Menschenwürde umfasst sei. Darüber hinaus habe das Gericht für den Fall einer Verständigung eine sehr viel niedrige Strafobergrenze zugesagt als für den Fall der Verurteilung ohne Deal.
Bundesverfassungsgericht: Absprachen im Strafprozess sind zulässig - Staat und Recht - FAZ
Zum Scharia-Prinzip: Ich denke ein Rechtsystem" , das die "Auge zm Auge Philosophie" praktiziert, kann nicht der Weg einer, unserer Gesellschaft, sein, die "human" sein will. Solche Urteile wie im Ausgangsfall (und vielen !! ähnlichen) allerdings ganz sicher auch nicht. Das spottet einfach jedem Rechts- bzw. Gerechtigskeitsempfinden. Was die entsprechende Richter dabei denken, ist mir völlig schleierhaft.
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