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Thema: Einhandmesser, Feststehende-Messer, Taschenmesser == Regelung unter 14 Jahren

  1. #1
    doenermueze Gast

    Standard Einhandmesser, Feststehende-Messer, Taschenmesser == Regelung unter 14 Jahren

    Hi,
    ich hätte mich mal dafür interessiert , was es für eine Regelung für die oben genannten Messer gibt (mit dem Alter): unter 14 und 14+
    Vorallem interessiere ich mich für das Tragen von Einhandmessern ob es erlaubt ist und wenn ja mit welcher Vorraussetzung.


    Vielen Dank im Vorraus!

    PS: Da ich erst in 1 Monat 14 werde möchte ich dies abklären.

    http://media.time4teen.de/waffenheft_online.pdf
    Da könnte ich schon mir einen guten Eindruck machen es fehlen mir aber konkrete aussagen.

  2. #2
    Wuozup Gast

    Standard

    Einhandmesser unterleigen einem generellen Führverbot nach § 42 a Waffengesetz. (Bitte googlen)
    Heißt also, du darfst selbst mit 14 Jahren keine Einhandmesser mit auf den Schulhof schleppen um da vor den anderen Gangstern und den Bitches rumzuprollen.
    Alternativ wäre eine dicke goldene Panzerkette empfehlenswert um Eindruck zu schinden.

  3. #3
    Registrierungsdatum
    27.12.2006
    Ort
    NRW
    Beiträge
    323

    Standard

    Zitat Zitat von Wuozup Beitrag anzeigen
    Einhandmesser unterleigen einem generellen Führverbot nach § 42 a Waffengesetz. (Bitte googlen)
    Heißt also, du darfst selbst mit 14 Jahren keine Einhandmesser mit auf den Schulhof schleppen um da vor den anderen Gangstern und den Bitches rumzuprollen.
    Alternativ wäre eine dicke goldene Panzerkette empfehlenswert um Eindruck zu schinden.
    Hallo,

    dies gilt allerdings nur für Einhandmesser mit Arretierungsmechanismus. Ohne diesen darfst du ein Einhandmesser sehr wohl führen, sie sind aber selten. Spyderco hat ein paar im Programm. Und im Zweifelsfall stellt die Polizei auch diese sicher, denn der Beamte vor Ort muss den Gesetzestext nicht im Kopf haben, zumal sich relativ häufig Kleinigkeiten ändern. Das entscheidet dann der Sachbearbeiter, ob bzw. wann du das dann wiederbekommst. Und bei nem Spyderco tuts schon ein wenig weh, wenn sofort 150€ weg sind.

    LG, c.

  4. #4
    itto_ryu Gast

    Standard

    Was sucht das hier im europ. Subforum?

  5. #5
    Chihab Gast

    Standard

    :
    Zitat Zitat von itto_ryu Beitrag anzeigen
    Was sucht das hier im europ. Subforum?
    Frage ich mich auch grad...

    Vielleicht meint er ein Langesmesser, eins in jeder Hand?

  6. #6
    Bubatz Gast

    Standard

    Der einzige Tip, den man diesbezüglich einem Kind im Forum geben sollte ist:

    Lass es sein!

  7. #7
    Holmgang Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bubatz Beitrag anzeigen
    der einzige tip, den man diesbezüglich einem kind im forum geben sollte ist:

    lass es sein!
    +1

  8. #8
    Registrierungsdatum
    05.09.2002
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    Monaco di Baviera
    Alter
    45
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    2.985

    Standard

    Zitat Zitat von itto_ryu Beitrag anzeigen
    Was sucht das hier im europ. Subforum?
    Hihi, ich hab mich auch gerade über die Kommentare gewundert, weil ich hier im Europäischen Forum bei "Einhandmesser" automatisch an "einhändiges Langes Messer" gedacht habe

    Ich denke, sowas sollten ein 14jähriger unter Trainer-Aufsicht, durchaus trainieren dürfen:



    Ahäm, natrülich würde "Einhändiges Messer" auch auf das Zeug passen, das ich so unterrichte, zumal ich explizit ein "zweihändiges Messer" (coltello a due mani) im Programm habe. Ich unterrichte aber generell erst Schüler ab einem Mindestalter von 21.
    "Natürlich bewegen kannst du dich, wenn es egal ist." - ein Fechtlehrer
    Scuola d'Armi Tigre di Giada - Duellkunst italienischer Tradition in München

  9. #9
    Takin Gast

    Standard

    Darauf habe ich gewartet! Endlich werden die alten Wehren wieder aktuell und gesellschaftsfähig!
    Ich gehe ja ohne Langes Messer schon gar nicht mehr vor die Türe...


  10. #10
    Registrierungsdatum
    12.12.2004
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    Dülmen, NRW
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    3.763

    Standard

    Zitat Zitat von Wuozup Beitrag anzeigen
    Einhandmesser unterleigen einem generellen Führverbot nach § 42 a Waffengesetz. (Bitte googlen)
    was viele nicht wissen: du kannst dur eine Führgenehmigung bei der Polizei ausstellen lassen. Einfach hingehen und fragen. Denk daran, das Messer mitzunehmen - die müssen für die Genehmigung ein Foto machen
    Geht auch mit Butterfly- und Schlagringmessern

  11. #11
    Wuozup Gast

    Standard

    Zitat Zitat von gion toji Beitrag anzeigen
    was viele nicht wissen: du kannst dur eine Führgenehmigung bei der Polizei ausstellen lassen. Einfach hingehen und fragen. Denk daran, das Messer mitzunehmen - die müssen für die Genehmigung ein Foto machen
    Geht auch mit Butterfly- und Schlagringmessern
    Halte ich, zumindest bei Schlagringmessern, für ein Gerücht
    Schlagring(messer) sind nämlich generell komplett verboten...

    Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren

  12. #12
    D.Fink Gast

    Standard

    Zitat Zitat von gion toji Beitrag anzeigen
    was viele nicht wissen: du kannst dur eine Führgenehmigung bei der Polizei ausstellen lassen. Einfach hingehen und fragen. Denk daran, das Messer mitzunehmen - die müssen für die Genehmigung ein Foto machen
    Geht auch mit Butterfly- und Schlagringmessern
    Das ist nicht so einfach wie du es darstellst, es muss ein berechtigtest Interesse bestehen. Und das wird bei einem 14 Jährigen wohl nicht der Fall sein.

    Ein Freund wollte nicht mal ein Tonfa genehmigen lassen, das wurde abgelehnt und er ist beim Ordnungsamt.

  13. #13
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    3.763

    Standard

    Zitat Zitat von Wuozup Beitrag anzeigen
    Halte ich, zumindest bei Schlagringmessern, für ein Gerücht
    probiers einfach aus - hat bei mir auch geklappt. Ist der gleiche Beamte, der auch dafür zuständig ist, Fäuste als Waffen anzuerkennen (ich würde mir die Führungsgenehmigung für die Fäuste übrigens gleich mitholen, dann spart man sich einen Gang)

  14. #14
    Trainingsgruppe_RMA Gast

    Standard

    Pauschal ist die Sachlage gar nicht so einfach zu beantworten und im juritischen Sinne ist der Einzelfall zu prüfen...

    Es gibt auch bekannte Taschenmesser aus der Schweiz, die mit einer Hand zu öffnen sind. Auch gibt es "Tools", die mit einer Hand eine Klinge arretieren können. Auch ist die Frage zu klären, ob das jeweilige Messer mit einer Hand zugriffsbereit ist, oder muss man erst ein Gehäuse,Tasche etc. öffnen.

    Im Falle einer Kontrolle sollte man pausibel antworten können, wofür das Führen eines solchen Gegenstandes/Waffe gedacht ist.

  15. #15
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    bonn - bad godesberg
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    3.346

    Standard

    Zitat Zitat von gion toji Beitrag anzeigen
    probiers einfach aus - hat bei mir auch geklappt. Ist der gleiche Beamte, der auch dafür zuständig ist, Fäuste als Waffen anzuerkennen (ich würde mir die Führungsgenehmigung für die Fäuste übrigens gleich mitholen, dann spart man sich einen Gang)
    insbesondere, wenn man 13 (bzw. fast 14) ist...
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

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