Hallo Katana-Desperado,
soll ich mir wirklich die Mühe machen und alles wiederholen, damit Du verstehst.
Viele Meinungsverschiedenheiten wären nicht aufgetreten, wenn Du schon am Anfang geschrieben hättest:
Ich, Katana-Desperado, bin Mitglied im Wing Tsun Verband von Kernspecht.
Mein Meister ist Herr Avci, der auch die Polizei mit seiner angepaßten " waffenlosen Selbstverteidigung " in NRW auf den Einsatz vorbereitet.
Dann sind auch diese Worte von Dir verständlich:
Das aber nicht!Also noch einmal in klaren Worten:
Das, was damals unterrichtet wurde, war scheice
Und die Bilder auf dem Buch sind schon Mumpitz.
Bist Du Dir da hier sicher?Sicher möchte ich nicht respektlos klingen, denn ich habe große Freude am Kampfsport, egal aus welcher Richtung.
Auch das JuJutsu ist ein Lebenswerk von Menschen, welches "Respekt" verdient.
Vorab, "Betriebsblindheit" kann mir aufgrund meiner Trainingsvergangenheit und auch aktuellen Trainingssituation nicht vorgehalten werden.
Dann schreib doch einfacher:trotzdem müssen sich auch reguläre Schüler im Rahmen der Verhältnismäßigkeit "verteidigen".
§ 32 Strafgesetzbuches
1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.
Das wars dann auch schon.
Noch einen schönen Abend.




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