In der "breiten Bevölkerung" ist hat der PVB IMMER und ÜBERALL in der Lage einen Waffenangriff mittels Stimme oder einfacher körperlichen Techniken zu bereinigen!
In der "breiten Bevölkerung" ist hat der PVB IMMER und ÜBERALL in der Lage einen Waffenangriff mittels Stimme oder einfacher körperlichen Techniken zu bereinigen!
Dann müssen diese "Fehlinformation" aber sehr viele Leute haben.
Ju-Jutsu ist bei mir genau das hier und nichts anderes, ein ab 1967 entwickeltes Hybrid-System:
Ju-Jutsu ? Wikipedia
Ich werde doch wohl noch wissen, in welchem System ich Graduierungen habe...![]()
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Geändert von Nagare (26-07-2016 um 14:01 Uhr)
Ich beziehe mich ausschließlich auf das Fehlen neutraler Statistiken zur Fragestellung aufgrund der von Nagare genannten Verschlossenheit.
Denn wie soll sich das Fußvolk ein objektives Bild machen, wenn es nur von Interessengruppen geblendet wird? Wie will man auf so einer Basis sachlich ob hier oder sonstwo diskutieren? Wie soll man als Berufsgruppe ohne neutrale Fakten sinnvolle Maßnahmen ableiten und auch als solche verkaufen? UND auf Verständnis vom Fußvolk "hoffen"?
Ich übertreibe mal böse, ja?
Wenn also in Wirklichkeit gar keine Gefährdung gibt, braucht die Polizei dann überhaupt Ju Jutsu oder sonstwas? Hat RLP also Recht, dass es die Dienstwaffen abschaffen will? Muss sich Kanken als Mediziner also über Verletzungen durch Messerangriffe keinen Kopf mehr machen?
Weiß doch jedes Kind, dass das sehr wohl alles Probleme sind. Dann kann man doch auch die Karten auf den Tisch legen und statt wild zu spekulieren über das reden, was fakt ist. Nur darum geht es mir.
Nun unterhaltet euch mal weiter über Ju Jutsu bei der Polizeii früher/heute oder worum es hier geht. Ich hol mir Popcornnachschub.![]()
Schnueffler, Nagare:
Ich dachte in diesem Strang geht's um das Ju-Jutsu, das bei der Polizei unterrichtet wurde (also genau DAS Ju-Jutsu) und nicht um historische Begriffsfolklore...
Was in diesem Strang unter Ju-Jutsu und was unter Jiu-Jitsu zu verstehen ist, müsste eigentlich klar sein.
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Geändert von Nagare (26-07-2016 um 14:01 Uhr)
Nur als kurzer Einwurf zu deinem gesamten Post:
EIN EINZIGER SACHVERHALT BEI EINER DURCHSUCHUNG:
1. Tür mittels Schrotlinte aufgeschossen, 18 vermummte Beamte stürmten Wohnung und verletzten Beschuldigten schwer. Weil er sich wehrte, wurde er an den Beinen so verletzt, das er die nächstens 6 Monate nicht mehr laufen kann.
2. Mittels Einsatzmittel würde sich Zugang zur Wohnanschrift eines Beschuldigten verschafft, auf Grund des körperlichen Widerstandes wurde der Beschuldigte mittels einfacher körperlichen Techniken zu Boden gebracht und fixiert. Dabei verletzte sich der Beschuldigte bei Widerstandshandlungen am Knie.
3. Bei der Durchsuchung einer Wohnanschrift wurden verschiedene Beweismittel vorgefunden.
Welche Aussage ist richtig?
DAS JJ gibt es per Se nicht!
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Geändert von Nagare (26-07-2016 um 14:01 Uhr)
Die Fragestellung von Kanken lautete sinngemäß "Wieviele Polizisten wurden durch einen erfolgten Messerangriff tatsächlich verletzt?"
Am Beispiel der Studie der Gewerkschaft: 1,3% der Befragten wurden mit einem Messer angegriffen. Wieviele davon trugen dadurch auch Verletzungen davon?
Da eine Studie einer Gerwerkschaft nicht neutral ist, die Frage nach einer neutralen Studie bzw der Grund für das Fehlen einer solchen.
Deine Antwort passt nicht Ansatzweise zur Fragestellung!
Da OT, äußere ich mich in diesem Fred nicht mehr hierzu. Wer unbedingt weiter diskutieren will - mein Postfach hat Platz.
Nagare: Thx again!
Auskunft Firma Mehler heute morgen:
Im Standard-Auslieferungszustand halten ihre Polizei-Westen den Stich eines militärischen Dolches nicht stand und werden penetriert!
Einige Bundesländer werden tatsächlich auf Wunsch mit Westen beliefert, die mit einem Extra-Stichschutz-Paket (Kettengeflecht) aufgerüstet sind. Aber auch diese halten laut Mehler einen kräftigen Dolchstoss im 90 Grad-Winkel nicht zuverlässig ab.
Mehler garantiert ausdrücklich nur bei Verwendung von hartballistischen Einschubplatten das Widerstehen von gezielten Dolchstössen!
Zitat:
"Eine Standard-Schutzweste ohne hartballistische Einschübe hält Stichangriffen, besonders solchen, die mit sehr spitzen Stichwaffen ausgeführt werden, nur bedingt stand.
Bei einem gezielten Stich (z.B. Angriff im 90° Winkel) ist die Schutzwirkung möglicherweise nicht ausreichend. Für diesen Schutz sind besondere Maßnahmen notwendig.
Auf diesen Umstand weisen wir auch auf unserer Webseite in der FAQ-Rubrik hin."
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Zum Thema Messer,Dolch,Klingenwaffen usw.:
Habe mitbekommen, dass einige SEK Einheiten gegen Messerstecher u.a. Kettenhemden und Schilde bei der Überweltigung,Entwaffnung einsetzen.http://www.sueddeutsche.de/muenchen/...elle-1.1661662
Ist dies eine Ausnahme ?
Kein Platz in der Realität für Budoromantik.
Geändert von Huangshan (31-03-2015 um 14:14 Uhr)
Nein, ist keine Ausnahme.
Manche SEKs verwenden dann einfach Schusswesten die Kaliber größer als .38 Special aushalten, die haben dann sowieso Einschubplatten und sind auch allgemein sehr dick mit Tiefschutz, Halskrause usw. Viele haben auch noch zusätzlich diese Kettenhemden.
Ist halt traurig, dass einige Beamte offensichtlich nicht die Grenzen ihrer eigenen Ausrüstung kennen.
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