Kann man Heilpraktiker eigentlich wegen Kunstfehlern belangen? Oder geht der Gesetzgeber da nach dem Prinzip "Wo keine Kunst, da kein Fehler" vor?
Kann man Heilpraktiker eigentlich wegen Kunstfehlern belangen? Oder geht der Gesetzgeber da nach dem Prinzip "Wo keine Kunst, da kein Fehler" vor?
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