Es gibt gesetzliche Krankenkassen, die Kosten bestimmter alternativer Heilverfahren erstatten. Zuweilen auch nur bezogen auf bestimmte therapeutische Situationen oder bestimmte Erkrankungen. (chronischer Schmerz -> Akupunktur ist z.B. ein Klassiker. In der palliativ Betreuung läßt sich z.T. komplementäre Pflege abrechnen. - Aber nicht alles und nicht in jedem Fall.)
Es gibt zudem bei einigen Krankenkassen Bonus-Systeme oder auch Programme zur Gesundheitsprophylaxe. Auf diesem Weg ist z.B. die Erstattung der Gebühren bestimmter, zertifizierter Kurse möglich. (z.B. qi gong oder tai chi)
Mit einer privaten Krankenkasse kann man die Verträge in aller Regel so gestalten, daß sog. "alternative Heilverfahren" gleichberechtigt mitversichert sind.





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