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Thema: Ein Bundesrichter über die Notwehr

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  1. #11
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    Standard Neckknife

    Messer dabei und zustechen-bei der Draufsicht man bei der Polizei und vor Gericht schonmal schlechte Karten...! Schlechter Ruf und die Leute vom Fach haben da schon viel üble Vorgänge mitbekommen.

    Sich auf eine Klopperei einlassen und bei Verlieren was zücken soll auch mal vorkommen!

    Trotzdem gibt es Fälle, wo Gerichte anders geurteilt haben.

    http://www.taz.de/!5015929/

    http://www.bz-berlin.de/artikel-arch...messer-notwehr

    Aussageverhalten, guter Fachanwalt - da gibt es viele Faktoren!

    Anscheinend will man aber generalpräventiv eine Selbstwehr mit Messer nicht fördern.

    Gibt ja auch Leute, die gern zum Messer greifen:

    http://www.hna.de/kassel/fuenf-jahre...t-5672791.html
    Geändert von concrete jungle (27-10-2015 um 13:47 Uhr)

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