Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
sachverhalt zwei - so deutlich näher an den gerichtlichen feststellungen:
scheint mir nicht so.
Du stellst das hier als einvernehmliche Prügelei bzw. Rachaktion von dem Informatiker dar.
Wieso sollte dann ein Richter dem Informatiker Notwerhr zugestehen, und auch noch dabei in die Extremitäten zu stechen?
Und woher stammt die Bewertung "mühelos" bzgl. des ausweichens?

Klingt nicht sehr glaubwürdig.