dann streite du mal. ich rede nicht von normalen gesetzesverstössen, soldaten sind auch nur menschen, sondern vo gezielten verstössen gegen zb. das völkerrecht, oder gesetze der brd. aber ich bin sicher, die kkb expertise wird auch diese behauptung widerlegen, nix für ungut ist nix persönliches.
@zocker, ich diskutiere mit dir nicht über die wehrmacht, das waren andere zeiten und andere staaten haben sich in dieser zeit auch nicht mit ruhm bekleckert, sondern über die bundeswehr. eine armee die ne scheiss lobby hat, ne miese ausrüstung (zumindest zum teil) und dennoch die hochtrabenden ziele der politik verfolgen, sowie die gerningschätzung der eigenen bevölkerung ertragen darf.
Geändert von Gast (31-01-2016 um 21:28 Uhr)
vom oberst soundso. da hst du recht, sorry missverstanden.
1. Der Luftangriff war nicht völkerrechtswidrig.
2. Der Oberst ist jetzt Brigadegeneral, also von wegen fallen gelassen.
3. Die entscheidene Quelle für den Luftangriff war Human Intelligence und nicht von den Amerikanern.
Zur Gesetzesdebatte, nein der Befehl darf nicht gegen ein Gesetz und/oder Völkerrecht verstoßen wenn er dabei eine Straftat begehen würde. In diesem Fall DARF der Soldat diesen auch gar nicht ausführen und wenn er es tut wird er zur Verantwortung gezogen.
Ordnungswidrigkeiten sind da wieder eine andere Nummer ...
Meines Wissens nach mittlerweile General soundso. Was schonmal zeigt das er nicht allzuviel falsch gemacht hat.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
ich schrieb von den amis fallen gelassen. die hatten nämlich widersprüchliche beobachtungen durchgegeben und im nachinein versucht ihm die schuld in die schuhe zu schieben. zumindest war das damals in einem bericht so geläufig. ich habe den herrn ja auch nicht verurteilt, sollte auch nur aufzeigen, wie riskant manche entscheidungen sein können und dass man schnell zum buhmann werden kann.
Geändert von Gast (31-01-2016 um 21:35 Uhr)
war kein diskussions- sondern ein informationseinwurf.
würde ich als ebensolchen werten, dem ich zustimme, jedenfalls soweit ich informiert bin.das waren andere zeiten und andere staaten haben sich in dieser zeit auch nicht mit ruhm bekleckert, ...
im wesentlichen einverstanden, mit der massgabe, dass m.e. die geringschätzung nicht durch den grossteil der bevölkerung erfolgt, sondern je nach lage durch die medien verbreitet wird.... sondern über die bundeswehr. eine armee die ne scheiss lobby hat, ne miese ausrüstung (zumindest zum teil) und dennoch die hochtrabenden ziele der politik verfolgen, sowie die gerningschätzung der eigenen bevölkerung ertragen darf.
gruss
die meisten interessieren die jungs und mädels in grün auch nicht, bis man selber bis zum hintern im wasser steht, dann wird einem geholfen und kurzzeitig bejubelt. interessanterweise hat die bundeswehr in den neuen bundesländern, vor allem als arbeitgeber, ein besseres ansehen.
insbesondere hinsichtlich möglickeiten und folgen der befehlsverweigerung; oder heisst das jetzt nicht "gehorsamsverweigerung"?
erinnert mich an an "zivilen ungehorsam".
vielleicht sollte man aus vereinfachungsgründen die "gehorsamsverweigerung" nochmals in "soldatischen ungehorsam" umbenennen.
gruss
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Uns hatte man, wenn ich mich recht erinnere, gesagt, einen Befehl zum falsch parken muss man befolgen, bei rot über die Ampel darf man auch auf Befehl nicht fahren.
Stimmt das?
Ja, als Wehrpflichtiger
Kennt man heute eventuell nicht mehr.
Das war kein Beruf, den man sich aussucht sondern eben Ableistung einer allgemeinen Dienstpflicht.
Da konntest Du dann aber wohl auch nicht sagen "nö" denn auch ohne Gelöbnis warst Du noch an die Gesetze gebunden.
Auf Fernbleiben vom "Arbeitsplatz" stand da nicht die fristlose Kündigung oder unehrenhafte Entlassung sondern betreutes Wohnen.![]()
@aruns, sorry, darauf kann ich nicht antworten. ein derartig absurder befehl ist mir nicht untergekommen. allgemein müssen sich soldaten an die strassenverkehrsordnung halten, ausgenommen sonderrechte in konvois/ transporten/verlegungen, die dann aber von feldjägern, nach absprache mit der lokalen polizei, leitend wahrgenommen werden.
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