
Zitat von
WT-Herb
Der Artikel ist in wesentlichen Punkten falsch, insbesondere bezüglich des "mildesten Mittels". Der Autor geht dabei von der "Möglichkeit einer Auswahl verschiedener geeigneter Mittel" aus, was jedoch in einem "akuten" (gegenwärtigen) Angriff nicht vorliegt. Solche "Kopf-lastigen" Ausführungen sind praxisfremd und auch nicht im Sinne des Gesetzes. Notwehr, bei der genügend Zeit zur Wahl der Mittel verfügbar ist, ist keine Notwehr, sondern Notstand, da hier vor der Gegenmaßnahme eine Güterabwägung möglich ist, um auf eine drohende Gefahr zu reagieren. Das wird immer wieder verwechselt.