Vernachlässigbar. Wenn du in Notwehr handelst, hast du gute Chancen, dass die Ordnungswidrigkeit eingestellt wird oder dass du halt 150,- Geldbuße zahlen musst. Wenn du "einfach so" jemanden niederstichst und das Gericht nicht auf Notwehr erkennt, hast du andere Sorgen als die Ordnungswidrigkeit bzgl. Einhandmesser.