http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1203872.html
Hat sie gut gemacht. Krav Maga oder reiner Instinkt (nicht ganz ernst gemeint)?
http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1203872.html
Hat sie gut gemacht. Krav Maga oder reiner Instinkt (nicht ganz ernst gemeint)?
Da hat die Kleine sich gut gewehrt und Glück gehabt das die Täter richtige Vollpfosten waren.
Für ein 17-jähiges Mädchen, dass vorher einen heftigen Schlag auf die Batterie bekommen hat, Hut ab. Sie hat sich mit Händen und Füßen zur Wehr gesetzt. In meinen Augen TOP!
Zum Glück waren die Angreifer Vollpfosten. Aber gleich mal mit der Flasche auf den Kopf hauen, ganz toll. Mit den Bildern sollte es aber nicht schwer sein die zu finden, ich hoffe es gibt da mit der Gesetzesflasche auf den Kopf und nicht die "unbescholten"-Arie.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
den ersten haben sie wohl schon: https://www.tagesspiegel.de/weltspie.../21196320.html
Voll Taff das Mädchen.
So muss das sein.
Immer voll in Glocken .
Der festgenommene Jugendliche sei polizeibekannt wegen mehrerer Delikte, unter anderem Körperverletzung und Raub.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
Ich ärgere mich nur darüber, dass solche Fälle schon seit 15, 20 Jahren die gleichen sind. Die werden ja erst mit 14 strafmündig, und starten dann in kürzester Zeit ne exponentielle Karriere wie sie im Psychopathen-101 steht. "Kleinigkeiten" die gar nicht erfasst werden wie Diebstähle, dann Gewalt gegen Tiere, und gleich geht es weiter mit Bierflasche über den Kopf ziehen. Und seit 20 Jahren sehen die gleichen Gestalten im Justizapparat darüber hinweg und bleiben bei ihrer "wir wollen doch den Lebensweg nicht ... !!!"-Geschichte die einfach nur zum K++++ ist. Der Lebensweg des ersten Opfers das den Spass nicht überlebt und der dann zu Ende ist, ist dann egal.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
-
Geändert von gast (14-05-2018 um 09:01 Uhr)
Totschlag?
Mordmerkmal Heimtücke erfüllt.
In der Polizeimitteilung steht "Räuber" => weitere Mordmerkmale Habgier bzw. "zur Ermöglichung einer anderen Straftat" wahrscheinlich.
Wenn also Tötungsabsicht, dann IMO versuchter Mord.
Aber wahrscheinlich kann niemand eine Tötungsabsicht erkennen, nicht mal eine bedingte (wissentliche Inkaufname).... kann ja keiner ahnen, Bio ist in der Baumschule ausgefallen....
In Deutschland kann ja auch manch Richter/Staatsanwalt keine Tötungsabsicht erkennen, wenn man in der Gruppe mit dem Kopf eines am Boden liegenden so lange Fußball spielt bis der wirklich tot ist oder einen in den Bauch schießt und der nur durch eine Notoperation überlebt.
=> gefährliche KV, wahrscheinlich provoziert (Mädchen hat Anbaggern abgelehnt oder nicht ausreichend Respekt gezollt), gute Sozialprognose und die Täter können fast fehlerfrei ein vom Anwalt vorgefertigtes "Tut mir voll leid" von Blatt ablesen => "Geh, Du kleiner Rabauke!"
Ist auch besser so, Kriminologen haben schließlich herausgefunden, dass Strafe eh nix bringt....
sthenische Affekte mag der Gesetzgeber leider nicht so sehr.....
Geändert von Pansapiens (20-04-2018 um 18:38 Uhr)
Bei solchen Vorfällen gibt es meist 2 Lager:
Nr 1. "Je härter die Strafe um so abschreckender / lehrreicher / besser"
Nr 2. "Der arme Täter hatte so eine schlimme Kindheit uns ist selber ja nur ein Opfer, daher muss man Nachsicht zeigen"
Beide liegen IMO deutlich daneben. Wenn wir uns beispielsweise mal die Strafen und Kriminalstatistiken der USA und Russland ansehen wo es ziemlich harte Strafen gibt, dann sehen wir dass ein höheres Bestrafungsmaß nicht zwangsläufig zu weniger Verbrechen und geringerer "Rückfalllquote" führt. Zum Anderen gibt es die Möglichkeit gerade im Gefängnis noch mal zig andere Kriminelle kennen lernen. Dadurch enstehen teils größere Netzwerke und eine Art "Verbrecher-Schule", was den Kriminalitätsgrad des Gefangenen nach der Entlassung deutlich steigern kann. Damit ist die Aussage der Gruppe 1 widerlegt.
Auf der anderen Seite MUSS aber eine siginifkante Art der Bestrafung erfolgen. Ansonsten verfestigt sich dieses Verhalten nur weiterhin und ist irgendwann so tief im Täter drinnen, dass man "Resozialisierung" komplett knicken kann. Falls es eh zu spät für die Resozialisierung ist, sollte man dann aber auch die Öffentlichkeit vor solchen gefährlichen Aggressoren schützen. Somit ist auch Gruppe 2 widerlegt.
Daraus schlussfolgere ich, dass eben eine deutliche Strafe für solche jungen Menschen nötig ist, welche aber die besagte "Verbrecher-Schul"-Problematik und den eventuellen Verlust von Job & Co umgehen könnte.
Wenn ich mir die Aussagen Bekannter anhöre (die mal gesessen haben) oder Dokus bezüglich Inhaftierung gesehen habe, erscheint mir durchweg die "reizarme Isolationszelle" als eins der effektivsten und effizientesten Mittel um Menschen von Handlungen abzubringen und diese dabei auch deutlich zu bestrafen.
Selbst unter den "Harten" im Knast, wirken diese Zellen stark abschreckend und einschüchternd. Auf lange Dauer füren sie aber auf den Menschen wohl zu vielen negativen Konsequenzen (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Isolat...t#Auswirkungen ).
Daher meine Idee solche jungen Verbrecher einfach nur zum Beispiel 3-10 Tage in so einer reizarmen Isolationszelle zu inhaftieren. Die langfristigen negativen Effekte sollten nicht auftreten, aber ich bin mir sicher dass sowas ein ordentlicher "Denkzettel" sein kann.
[-
Geändert von gast (14-05-2018 um 09:01 Uhr)
Wenn die Thread-Leiche schon widerbelebt wird, dann hier noch der Vollständigkeit halber das Urteil:
https://www.derwesten.de/staedte/ess...215898891.html
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)