Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
2/3, Rest auf 3 Jahre Bewährung...rechtsstaatlich gesehen ....
Schon klar. In meinen Augen, ganz subjektiv ein Fehlurteil und mit Blick auf die Bewährung eine weitere Fehlentscheidung.
Gibt´s leider viel zu häufig an deutschen Gerichten. Gott was bin ich froh dass ich aus diesem Zirkus raus bin!!!