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Thema: Asiatische "Waffen", deutsches Waffenrecht

  1. #1
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    Standard Asiatische "Waffen", deutsches Waffenrecht

    Hallo zusammen,

    ich hoffe das Thema kam in der Form noch nicht auf.
    Ich habe mich beim gestrigem Training mit dem Trainer unterhalten (Kobudo) und gefragt, wie es ausschaut wenn ich die Waffen mit mir führen würde.

    Beim Tonfa, Nunchaku und Tinbe ist es klar. Verboten.
    Der Bo scheint erlaubt, denke ich, mit seinen ca. 180cm Länge.
    Das Eku bzw. Paddel mit Sicherheit auch.

    Beim Sai und Kama wurde mir gesagt, dass es erlaubt wäre diese mit sich zu führen, da das Sai in seiner Urform stumpf ist, und somit nicht als Stichwaffe gilt. Da dachte ich mir, aber dann ja als Hiebwaffe, diese sind ja auch "oft" verboten, oder nicht?
    Das Kama sei ein Landschaftsgerät und selbst in jedem Baumarkt zu kaufen.
    Gibt es grade zu den letzen beiden aktuelle Rechtssprechungen?

    Und darf man diesen Sport mit diesen Waffen auch draußen z.B. im Park ausüben, wenn es verboten ist?

    VG

  2. #2
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    Seit wann ist ein holz Tonfa(Mühlstein Griff/Krücke) und ein Tinbe(Schild) Verboten? (Nunchaku, Manriki Gusari,Wurfsterne,Butterfly Messer.... sind definitiv Verboten)

    Viele traditionelle Kampfkunst-Waffen darf man nicht in der Öffentlichkeit offen mit sich führen.(Ausnahme Vorführung,Mittelalter Spektakel etc.)

    Aus Gong Fu Sicht:

    Viele üben im Park mit Säbeln,Schwertern,Speeren,Helebarden.... Formen und keinen juckt es.


    PS: Je nach Bundesland,Kommune,Ort .... und den dortigen Sheriffs können jedoch unterschiede in der Toleranz bestehen.
    Geändert von Huangshan (09-08-2018 um 13:11 Uhr)

  3. #3
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    Entschuldige, ich habe die Begriffe Tinbe und Rochin verwechselt. Ich meinte natürlich den (das?) Rochin.
    Das Tonfa fiel unter § 42 a (1) Nr. 2 WaffG wurde mir gesagt. https://www.gesetze-im-internet.de/w...002/__42a.html
    Hier in DE ist es ja hauptsächlich eine Waffe der Polizei.

    Zum Training: Danke Dir !

  4. #4
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    Tonfa Paragraph hin und her.

    Also ich glaube nicht wenn du im weissen Pyjama, Barfuss Kiai schreiend in einer Parkanlage mit zwei Holz Tonfas Kata übst, dass sich jemand heutzutage daran stört. (Die Herren mit der weißen Weste kommen in anderen Fällen)
    Geändert von Huangshan (09-08-2018 um 13:27 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Huangshan Beitrag anzeigen
    Tonfa Paragraph hin und her.

    Also ich glaube nicht wenn du im weissen Pyjama, Barfuss Kiai schreiend in einer Parkanlage mit zwei Holz Tonfas Kata übst, dass sich jemand heutzutage daran stört. (Die Herren mit der weißen Weste kommen in anderen Fällen)
    Das glaube ich auch nicht.
    Meine erste Frage bezog sich ja auf das bei sich Führen an sich, nicht auf das Training an sich.
    Da sieht es dann doch anders aus, oder nicht?
    Wenn ich ne Sai Gabel in der Innenseite meiner Tasche mit mir führe?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Dextrous Beitrag anzeigen
    Das glaube ich auch nicht.
    Meine erste Frage bezog sich ja auf das bei sich Führen an sich, nicht auf das Training an sich.
    Da sieht es dann doch anders aus, oder nicht?
    Wenn ich ne Sai Gabel in der Innenseite meiner Tasche mit mir führe?
    Und kontrolliert wirst, hast du ein Problem.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  7. #7
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    Was ist denn das Ziel der Aktion ?

    Wenn man damit zum Training will, egal ob in den Park oder in eine Halle, das Zeug in eine Tasche packen und ggf. mit einem kleinen Vorhängeschloss abschliessen. Verschlossenes Behältnis, sollte ok sein, sofern es keine illegalen Waffen sind (Faustmesser, Nazidolch, usw.). Im Park sollte man dann aber abseits von Passanten und Kindern damit trainieren.

    Wenn man nen Weg sucht sich zu bewaffnen, und das irgendwie griffbereit mitführen möchte, könnte es Probleme geben. Genauer, es wird Probleme geben wenn man kontrolliert wird.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Was ist denn das Ziel der Aktion ?
    Nichts spezielles. War nur eine Frage die mir nach dem Training im Kopf rumgeschwirrt ist.
    Danke bis dahin

  9. #9
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    Wir trainieren regelmässig mit Trainingsmacheten und "echten" Tekpis (Sai) in öffentlichen Grünanlagen, bisher ohne jegliche Probleme.. wurde selbst nur mal auf dem Weg dahin wegen herausragender Waffen angehalten aber nach nem kurzen Gespräch war alles ok.

    VG;
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  10. #10
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    Ihr muesst hier ein wenig genauer differenzieren ...

    Das Fuehren unterscheidet sich je nach "Zweck" ... http://www.waffen-sachkunde.com/Rech...en_fuhren.html

    Es macht einen Unterschied, ob ich eine Waffe nur transportiere (um damit ins Training zu gehen) oder ob ich sie einsatzbereit mit mir rumtrage.

    Zudem gibt es (erlaubnis)freie Waffen (Erwerb und Besitz ab 18 Jahren erlaubt) (z.B. Schwert, Hellebarde, Tonfa, Teleskopschlagstock etc.),
    es gibt erlaubnispflichtige Waffen (Gewehr, Pistole, ... ) die eine Waffenbesitzkarte und zum Fuehren einen Waffenschein benoetigen,
    und es gibt verbotene Waffen, deren Besitz bereits verboten ist. (Nunchaku, Wurfsterne, Schiesskugelschreiber, Degen im Spazierstock, ... )

    Das Fuehren von erlaubnisfreien Waffen ist auch nicht immer erlaubt, bei Versammlungen und Demonstrationen ist es soweit ich weis generell verboten.

    Die meisten verbotenen Waffen sind uebrigens nicht wegen ihrer "gefaehrlichkeit" verboten, sondern weil bestimmte Personengruppen diese gerne verwendet haben und dem ganzen ein Riegel vorgeschoben werden soll.

    Desweiteren sind selbst die sog. "Soft-Nunchaku" in D verboten.

    Wer mehr darueber wissen moechte, beim BKA gibt es eine Online Auflistung aller verbotenen Waffen und genauere Definitionen ... https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben...eide_node.html

    Gruss
    Brainmaniac

  11. #11
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    Zitat Zitat von Brainmaniac Beitrag anzeigen
    Ihr muesst hier ein wenig genauer differenzieren ...

    Das Fuehren unterscheidet sich je nach "Zweck" ... http://www.waffen-sachkunde.com/Rech...en_fuhren.html
    ....
    Die Seite trifft es ganz gut Und es ist nicht generell "verboten" einen Gegenstand zu Trainingszwecken einzusetzen oder ihn "bei sich zu tragen", auch im öffentlichen Raum nicht, selbst, wenn er als Waffe eingestuft wird. Führen (also gewaltsamer Einsatz) und Mitführen sind zwei verschiedene Dinge, obwohl eine schlecht gesichterte Waffe während des Transportes auch als "geführt" angesehen werden kann.

    Man muss außerdem zwischen Straftatbestand und Ordnungswidirgkeit unterscheiden - wer auf einer Demo mit Waffen in der Jacke herumläuft wird sich u. U. einer Straftat schuldig machen, wer im Park im Rahmen eines bei der Stadt angemeldeten Trainings unter Aufsicht eines Vereinsverantworlichen sein Tonfatraining durchführt wird wohl kaum "belangt" werden, jemand der in diesem Raum Pfeil und Bogen ungesichert herumschießt, dürfte hingegen eine Ordnungswidrigkeit begehen.

    Das Tonfa gilt laut Waffengesetzt als Waffe, weil man jemanden damit würgen kann, als Werkzeuge / Geräte "getarnte" Waffen fallen auch unter das Waffengesetzt und die bestimmungsgemäßen Bedingungen im Umgang.

    Kontext, Motivation und Absicht sind nicht außer Acht zu lassen, siehe §42a Absatz 3 http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html .
    Geändert von karate-kampfkunst (18-08-2018 um 15:44 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von karate-kampfkunst Beitrag anzeigen
    Die Seite trifft es ganz gut Und es ist nicht generell "verboten" einen Gegenstand zu Trainingszwecken einzusetzen oder ihn "bei sich zu tragen", auch im öffentlichen Raum nicht, selbst, wenn er als Waffe eingestuft wird. Führen (also gewaltsamer Einsatz) und Mitführen sind zwei verschiedene Dinge, obwohl eine schlecht gesichterte Waffe während des Transportes auch als "geführt" angesehen werden kann. ...
    Nö, es gibt kein gewaltsames führen und ein verbotener Gegenstand ist ein verbotener Gegenstand.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #13
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    Auszug aus dem Gesetzt:

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Es ist per Gesetzt nicht der Gegenstand verboten, sondern es werden Gegenstände definiert die "Verboten zum Umgang" sind.

    Im Umgang mit Waffen wird unterschieden zwischen:

    - Führen von Waffen
    - Transport von Waffen
    - Einsatz von Waffen (bei einer Pistole ist das z. B. das Schießen)
    - Besitzen von Waffen
    - Erwerb von Waffen

  14. #14
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    Lies dir das ganze Gesetz durch und auch insbesondere die zwei Anlagen.
    Es gibt einmal verbotene Gegenstände und da ist es scheiß egal, ob du sie zur Brauchtumspflege oder dem Sport auch nur besitzt.
    Weiterhin gibt es die Einschränkungen nach dem 42a. So, du latscht mit deinen Tonfas in der Hand zum Training. Auf dem Weg dahin machst du dich strafbar, da es ein führen ist und kein Ausschlussgrung nach Abs. 3 vorliegt. Im Dojo selbst ist es okay, wenn du älter als 18 bist.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  15. #15
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    . So, du latscht mit deinen Tonfas in der Hand zum Training. Auf dem Weg dahin machst du dich strafbar, da es ein führen ist und kein Ausschlussgrung nach Abs. 3 vorliegt. Im Dojo selbst ist es okay, wenn du älter als 18 bist.
    Soweit ich weiß, reicht es aber die Tonfas in einer verschlossenen Tasche zu transportieren, da man nicht unmittelbar darauf zugreifen kann, sondern erst die Tasche öffen muss und die Dinger rausnehmen muss. Damit gebe ich meinem Gegenüber sozusagen Zeit in der Er/Sie die Gefahr erkennen kann.

    https://www.anwalt24.de/lexikon/waffen_-_aufbewahrung

    Hier ist Punkt 2 Transport und vorallem die Definition von Zugriffsbereit interessant. "... wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann..." Bezieht sich zwar jetzt auf Schußwaffen, aber ich denke mal dass die Analogie zu den anderen Waffen gegeben sein wird.

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