In welchen Sportarten gibt es denn solche Regelungen?
Inwiefern ergibt sich das aus dem Zitat? Da steht nur, dass Ärzte keine Anweisungen von Nicht-Ärzten annehmen dürfen. Das bedeutet aber nicht automatisch das Nicht-Ärzte Anweisungen von Ärzten annehmen müssen.
Ich würde jetzt aus dem Bauch raus behaupten, dass die Rechtslage da einen Unterschied zwischen Polizei und Feuerwehr auf der einen und Zivilisten, wie dem Referee, auf der anderen Seite macht. Und was meinst du mit "Anweisungen bezüglich der Gesundheit"? Dass du beispielsweise einen Polizisten an einer Unfallstelle einfach von anderen Tätigkeiten abziehen kannst, damit er die Behandlung unterstützt. Oder, dass du ihm Anweisungen geben kannst, falls er schon die Behandlung unterstützt?
Hast du dafür irgendwelche weiterführenden Quellen? Ich finde auf die schnelle nichts zur Weisungsbefugnis von Ärzten gegenüber Dritten. Immer nur gegenüber anderem Pflege/Rettungspersonal. So wie du das geschrieben hast würde dass ja auch bedeuten, dass du beispielsweise einem Piloten verbieten könntest einen Fallschirmspringer mitzunehmen, wenn du gesundheitliche Bedenken hast. Das wäre ein ziemlicher Eingriff in die Grundrechte. Oder verstehe ich dich nur falsch?
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Wenn der Arzt dem Schiri sagt: "Ich bin Arzt. Der Kämpfer ist in Lebensgefahr. Wenn du nicht abpfeifst stirbt der Kämpfer wahrscheinlich.", der Schiri hört das und pfeift nicht sofort ab und der Kämpfer stirbt würde ich von einer Anklage wegen schwerer fahrlässiger Tötung ausgehen (Wenn das als so passiert bewiesen werden kann). Spätestens in dem Moment wo er die Info hat muss der Schiri davon ausgehen, dass es sehr wahrscheinlich ist das der Kämpfer schwer geschädigt wird, er kann etwas dagegen tun - es ist sein Job - und er tut es nicht.
Da braucht man gar keine Ärzteordnung es reicht das StGB...
Ich glaube Kankens Aussage gilt nur im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalles. (Stichwort dazu: Unterlassene Hilfeleistung)
"Ich bin Arzt! Der Mann bekommt kein Eis er ist eh schon zu dick!" muss man keine Folge leisten...
Es ist ein Unterschied ob der Arzt jetzt über eine gesetzliche Regelung weisungsbefugt ist und der Ref aufgrund dieser Weisungsbefugnis auf ihn hören muss, oder ob der Ref bestraft wird, weil er einen ärztlichen Rat ignoriert hat und was schief gegangen ist. Wäre der Arzt weisungsbefugt dann hätte das Ignorieren der Anweisung auch ohne einen Schadensfall eine rechtliche Folge. Dann wäre auch die Regelung, dass nur der Ref den Kampf beenden kann, hinfällig, da der Arzt einfach den andern Kämpfer anweise könnte den Kampf einzustellen.
Daher würder ich gerne Quellen dazu haben, da mich interessiert, wie das gesetzlich genau geregelt ist. Ich hätte bisher gedacht, dass der Arzt den Ringrichtern, bzw. dem Ref nur Aufgrund der Veranstaltungs- oder Verbandsregeln, bzw. behördlicher Auflagen weisungsbefugt wäre. Und nicht, dass es eine gesetzliche Weisungsbefugnis von Ärzten gibt.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Ja das stimmt da besteht ein Unterschied.
Aus der Bundesärzteordnung selbst kann sich gar keine Verpflichtung von anderen Personen ergeben irgend etwas zu tun oder zu unterlassen da sie per Definition nur für Ärzte gilt (ok evtl. wenn sich einer fälschlicherweise als Arzt ausgibt).
Weisungsbefugnis direkt gibt es nicht - aber einen schweren Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung wenn man im Notfall einer ärztlichen Anweisung nicht Folge leistet (zumutbar natürlich) oder die Hilfeleistung des Arztes verhindert (z.B. jemand den Arzt daran hindern will den Ring zu betreten). Das würde mir als "indirekte" Weisungsbefugnis reichen und kann auch bestraft werden wenn es dann keinen Toten gibt - Unglücksfall, Gefahr und Not reicht aus...
https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Geändert von gast (25-08-2018 um 21:45 Uhr)
Habe ich mehr als einmal gemacht und hat bisher auch jeder anstandslos mitgemacht.
Ein Bekannter von mir (Arzt) hat mal eine 777 auf dem Flug nach Singapur zwischenlanden lassen weil ein Passagier krank war. Kein Pilot der Welt würde sich dem Rat eines Arztes entgegenstellen, was mir auch befreundete Piloten bestätigen.
Geändert von kanken (25-08-2018 um 22:33 Uhr)
Das ist aber das Ziel des MMA.
Den Gegner zu verletzen und damit den Sieg einzufahren.
Ich finde die Diskussion über das Ereignis hier überflüssig, da jedem bekannt ist wie riskant MMA ist.
Das nennt man eben Berufsrisiko.
Da betreibe ich lieber Boxen,Judo oder K1 und habe so ein Risiko nicht, da dort die Ergebnisse eindeutig sind.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
Das Problem liegt doch ganz woanders.
MMA ist rechtlich -wie auch jede andere Sportart- nur möglich, wenn diverse Rahmenbedingungen stimmen.
Eine der Elementarsten davon ist die Freiwilligkeit und Zustimmung. Diese kann selbstverständlich jederzeit -auch während des Kampfes- widerrufen werden. Damit ist bei einer Aufgabe eines Kämpfers zwingend der Kampf zu Ende, da gibt es keinen Spielraum.
Ein Regelwerk kann Erfüllungsgehilfen für diese Willenserklärung bestimmen, typischerweise den Schiri, Trainer etc. Keinesfalls ist aber dessen Zustimmung dafür notwendig. Steht in einem Regelwerk sinngemäß, dass der Kampf nur von einem Schiri abgebrochen werden kann, ist das selbstredend juristischer Unsinn, die Willenserklärung eines Kämpfers ist in jedem Fall völlig ausreichend, diese bedarf keiner Zustimmung durch den Schiri.
Wer seinen Gegner nach dessen Aufgabe weiter schlägt oder würgt kann sich also moralisch und juristisch nicht darauf berufen, auf das Einschreiten des Schiris gewartet zu haben, sondern dass er die Aufgabe des Gegners nicht mitbekommen hat.
Natürlich sollte sich jeder Sportler über die Risiken seiner Sportart im Klaren sein. Aus dieser abstrakten Risikobewertung lässt sich aber keinesfalls ableiten, dass ein Sportler einwilligt, schwer verletzt oder gar getötet zu werden. Ist ein Kämpfer kampfunfähig, bewusstlos und damit wehrlos, muss man zwingend davon ausgehen, dass dessen Zustimmung für weitere Schläge oder Würgetechniken widerrufen ist.
Das Geschehen in dem Video wäre damit in Deutschland strafbar. Der Kämpfer räumt ein, die Bewusstlosigkeit und damit Wehrlosigkeit seines Gegners erkannt zu haben, hat diesen aber weitergewürgt, weil der Schiri nichts unternommen hat. Hätte dieser Kampf zu schweren Verletzungen oder gar Tod geführt, würde sich sowohl der Gegner als auch der Schiri vor dem Staatsanwalt wiederfinden.
Die einzige Möglichkeit, sich juristisch aus der Schlinge zu ziehen, ist Leugnen. Leugnen erkannt zu haben, dass der Gegner bewusstlos war.
Und an der Stelle beginnt das Problem mit dem Arzt.
Natürlich ergibt es überhaupt keinen Sinn, dass ein medizinischer Laie (Schiri) das letzte Wort hat, ob ein Kampf fortgesetzt werden kann oder nicht.
In jedem Fall müssten die Entscheidungen eines Arztes bindend sein. Eine eigenständige Abbruch/Unterbrechnungsmöglichkeit für den Arzt würde aber dessen Haftung dramatisch erhöhen, was in der Praxis zur Folge hätte, dass gerade kleinere Turniere schlicht kein medizinisches Personal mehr finden würden.
Geändert von kelte (26-08-2018 um 08:42 Uhr)
Mal abgesehen von derartigen Formulierungen sehe ich hier schon massiv Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers.
Nach meinem Verständnis müsste tiefgreifend zwischen rein sportlichen und kommerziellen Veranstaltungen unterschieden und die Haftungsrisiken entsprechend verteilt werden.
Es ist in meinen Augen eigentlich ein Unding, dass kommerzielle Veranstalter Hobbysportler verheizen können. Kommerzielle Veranstaltungen dürften ausschließlich Profis kämpfen lassen.
Außerdem würde ich kommerzielle Veranstalter dazu verpflichten, eine Versicherung für die Kämpfer abzuschließen, die an dem Abend in den Ring steigen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Versicherungsgesellschaften den Veranstaltern massiv auf die Finger schauen und entsprechende Auflagen mitgeben würden.
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