Richtig. Im Zweifel für den Angeklagten.
Deswegen obliegt auch die Rechtssprechung nicht der Polizei, sondern den Gerichten.
Und aus diesem Grund hat sich auch die Polizei an geltendes Recht zu halten. Dass die Herren und Damen der Polizei aber gerne ihre Befugnisse überschreiten, ist nichts neues.
Auch rechtfertigt weder der Verdacht einer Straftat noch eine Straftat, dass Polizisten Gewalt außerhalb der Notwendigkeit zur Festnahme anwenden.
Das nennt sich übrigens Rechtstaat.






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